Wahlversprechen endlich einlösen: RBB-Rundfunkrat muss inklusiver aufgestellt werden
Der Rundfunkrat des „Rundfunk Berlin-Brandenburgs“ (Kurzform RBB) besteht derzeit aus 30 Mitgliedern. Ein Vertreter von Menschen mit Behinderung findet sich dort nicht. Dies muss sich ändern.
Seit Jahren fordert der Berliner Behindertenverband (BBV) einen Vertreter von Menschen mit Behinderung im Rundfunkrat zu berücksichtigen. Da dem BBV dies wichtig ist, wurden die Parteien vor der letzten Landtagswahl 2016 in den BBV-Wahlprüfsteinen gefragt, wie sie sich zu der Forderung positionieren. „Die Parteien Bündnis 90/Die Grünen und die Linke stellten sich unisono hinter die BBV-Forderung. Die SPD eigentlich auch, nur etwas sprachlich verschwurbelter“, so Dominik Peter – Vorsitzender des Berliner Behindertenverbands. Es ist jetzt an der Zeit, das Wahlversprechen auch einzulösen. Die Amtszeit des aktuellen RBB-Rundfunkra- tes endet nämlich am 25. Februar 2019. Bis dahin ist es nicht mehr lange hin. Um die Diskussion um den RBB-Rund- funkrat in Gang zu bringen, hat der BBV ein Video-Interview mit Dominik Peter gedreht, welches auf dem BBV-Youtube-Kanal zu sehen ist.
So kann es gehen
Darin schlägt er zwei Maßnahmen vor, wie die Anzahl der Mitglieder des Rundfunkrats nicht erhöht werden muss und dennoch neue Vertreter aufgenommen werden könnten.
Eine Maßnahme könnte demnach sein, dass bestimmte gesellschaftliche Bereiche, die mit mehreren Vertretern im Rundfunkrat vertreten sind, ein rotierendes Mandat bekämen. Die Bereiche „Parteien“ sind mit acht Vertretern dabei, die Bereiche „Wirtschaft“ und „Kirchen“ sitzen mit jeweils drei Vertretern mit am Tisch. Aus jedem dieser Bereiche könnte ein Vertreter für eine Legislatur aussetzen und somit Platz für andere Interessensgruppen schaffen. Zudem muss auch offen darüber diskutiert wer- den, ob der RBB-Rundfunkrat durch eine solche Parteien-Phalanx dominiert werden muss. Dominik Peter formuliert auch deutlich, weshalb ein Vertreter von Menschen mit Behinderung in den Rundfunkrat muss: „Der Rundfunkrat berät die Intendantin. Und genau hier sehe ich viel Potential. Denn der RBB und seine Intendantin braucht genau in punkto Schaffung von Barrierefreiheit unseren Rat. Die gesellschaftliche und rechtliche Entwicklung darf vor dem RBB nicht halt machen. Ich nenne hier als Stichwort die UN-Behindertenrechtskonvention“.
Andere Rundfunkräte sind schon einen Schritt weiter. Im ZDF-Fernsehrat sitzt ein Vertreter für den Bereich „Inklusive Gesellschaft“ und im Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunk sitzt ein Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung mit am Tisch.