Resolution des Netzwerks für Menschen mit Behinderungen der CDU NRW
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verpflichtet uns, Schülern und Schülerinnen (SuS) mit Behinderungen gleichberechtigt und ohne Diskriminierung Zugang zu inklusivem Unterricht an allgemeinen Schulen zu ermöglichen.
In Nordrhein-Westfalen gewährt die Landesregierung Eltern ein Wahlrecht zwischen einer Förder- oder einer Regelschule.
Für den Schulweg hatte der Gesetzgeber in der Schülerfahrkostenverordnung besondere Regelungen geschaffen, wenn Kinder und Jugendliche behinderungsbedingt keine öffentlichen Verkehrsmittel nutzen oder zu Fuß gehen können. Die Schulträger organisieren und finanzieren dann stets den sogenannten Schülerspezialverkehr, wie er uns mit Schulbussen, Kleinbussen oder Taxis bekannt ist.
Aktuell erreichen uns immer mehr Hilferufe von Eltern, deren Kinder inklusive Regelschulen besuchen. Kommunale Schulträger verpflichten zunehmend die Eltern selbst, den Schultransport zu übernehmen und bieten ihnen stattdessen 13 Cent Kilometergeld, beschränkt auf die einfache Strecke zweimal täglich.
Sie berufen sich auf die Schülerfahrkostenverordnung, die seit den 1980er Jahren nicht wesentlich überarbeitet oder in der Kostenerstattung angepasst wurde. Regelungen, die ursprünglich als Ausnahmen gedacht waren, werden nun die Regel und auf die Situation inklusiv beschulter Schülerinnen und Schüler übertragen.
Familien mit Kindern mit Behinderungen sind vielfältigen körperlichen, seelischen und auch finanziellen Mehrbelastungen ausgesetzt. Es ist unzumutbar und diskriminierend, sie auch noch zu verpflichten, den Transport selbst zu organisieren und zu bezahlen. Dies bedeutet in der Praxis, dass sie entweder hohe Taxikosten für ca. 40 Fahrten im Monat tragen oder selbst fahren müssen, was eine Berufstätigkeit in der Regel deutlich erschwert bis unmöglich macht.
Allein an der Gesamtschule Holweide in Köln wurde fast allen 200 SuS mit einem anerkannten sonderpädagogischen Förderbedarf der Transport in diesem Schuljahr abgelehnt, ohne dass sich etwas am besonderen Bedarf der Jugendlichen geändert hätte.
Das Netzwerk für Menschen mit Behinderung der CDU NRW fordert die CDU NRW und die CDU-Landtagsfraktion auf,
sich dafür einzusetzen, dass die Schülerfahrtkostenverordnung entsprechend der Erfordernisse des gemeinsamen Unterrichtes angepasst wird. Sie muss die besonderen Bedarfe von Kindern mit Behinderungen auch weiterhin berücksichtigen, unabhängig davon, ob sie an einer Förder- oder einer Regelschule unterrichtet werden. Sie muss alle Eltern, wie es dem Willen des Gesetzgebers entsprach, vor übermäßigen finanziellen Belastungen schützen. Momentan trifft dieser Schutz nur noch Eltern von Kindern ohne Behinderung oder Förderschülerinnen und -schüler.
Der Transport durch Elten bis zur Schule, muss – wie bisher – die absolute Ausnahme in besonderen Situationen bleiben.
Wir fordern die Schulträger auf, rückwirkend zum Beginn des Schuljahres zur bisherigen Genehmigungspraxis für den Transport für Schülerinnen und Schüler (SuS), die am Gemeinsamen Unterricht (GU) teilnehmen, zurückzukehren.