Verschlechterungen zu erwarten

Eierstockkrebs Deutschland und UVSD SchmerzLOS e.V. warnen vor Einschränkungen bei der Versorgungsmedizin-Verordnung.

Durch die geplante Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung werden die Grade der Behinderung (GdB) festgelegt. Ab Grad 50 GdB gilt ein Mensch als schwer behindert und kann entsprechende Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen. Dies sind beispielsweise ein erhöhter Kündigungsschutz bei Berufstätigkeit, Steuerfreibeträge oder eine unentgeltliche Beförderung im Nahverkehr, je nach spezifischen Teilhabebeeinträchtigungen.

Im Referentenentwurf des Bundessozialministeriums zur Fortschreibung der sogenannten Versorgungsmedizin-Verordnung werden beispielsweise GdB-Feststellungen deutlich stärker als bisher befristet werden, vom bestmöglichen Behandlungsergebnis soll ausgegangen werden sowie GdBs von 10 bzw. 20 in der Regel nicht mehr für die Bildung eines Gesamt-GdB berücksichtigt werden.

Die bio-psycho-sozialen Beeinträchtigungen bei dem Krankheitsbild Chronischer Schmerz wurden nicht adäquat berücksichtigt und sind damit auch nicht korrekt bewertet.

Beide Vereine befürchten eine Verschlechterung zulasten der Betroffenen. Andrea Krull, Vorsitzende von Eierstockkrebs Deutschland, sagte: „.Gerade bei Tumorpatienten in ihrer möglicherweise sehr bedrohlichen Situation darf es keine weiteren Einschränkungen und Schwierigkeiten beim Zugang zu Nachteilsausgleichen geben.“ Heike Norda, Vorsitzende von UVSD SchmerzLOS e. V., sagte: Wir hatten auf Verbesserungen für die Situation der Schmerzpatienten gehofft. Betroffene sind auf die entsprechenden Nachteilsausgleiche elementar angewiesen, vor allem in der heutigen Arbeitswelt. Niemand möchte Nachteilsausgleiche „geschenkt“ bekommen.“

Die gemeinsame Forderung beider Vereine lautet: Die Versorgungsmedizin-Verordnung muss unter Beteiligung der Betroffenen erneut überarbeitet werden.

 

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