Kinder und Jugendliche mit Behinderung fordern gleichberechtigte Teilhabe von Bundesministerin Giffey
Heute trafen sich Kinder und Jugendliche mit Behinderung mit Bundesministerin Dr. Franziska Giffey und dem Bundesbehindertenbeauftragten Jürgen Dusel im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Sie diskutierten über die geplantn Reform des Kinder- und Jugendhilferechts und forderten, dass diese Leistungen für alle Kinder und Jugendlichen offen sein müssen.
Für die Kinder und Jugendlichen ist es ein aufregender Termin. Viele sind aus anderen Regionen Deutschlands extra nach Berlin gereist. Für die meisten ist es der erste Besuch der Hauptstadt. Zum ersten Mal haben sie die Möglichkeit, einer Bundesministerin gegenüberzusitzen und ihr direkt zu erklären, worauf es ihnen ankommt: Sie möchten keine Sonderbehandlung, sondern echte Inklusion – gerade auch bei Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe. Es geht um inklusive Beschulung, um Teilnahme an Kinder- und Jugendfreizeiten und um für alle Kinder zugängliche und offene Freizeitangebote. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung haben die Gesprächsinitiative der Bundesministerin begrüßt, weil auf diese Weise nicht mehr nur über Kinder und Jugendliche mit Behinderung gesprochen wird, sondern sie ihre Meinungen und Sichtweisen selbst vertreten können.
Mehr Inklusion, weniger Schnittstellen zwischen Kinder- und Jugendhilfe und der Eingliederungshilfe sowie insgesamt ein wirksames Hilfesystem – das sind die Themen der 5. Sitzung der Arbeitsgruppe „SGB VIII: Mitreden – Mitgestalten“ am 17. und 18. September 2019. Das sind gute Ziele. Die Fachverbände für Menschen mit Behinderung fordern seit Jahren mit Nachdruck ein inklusives SGB VIII. Es würde sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche mit Behinderung und deren Familien effektiv von den Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe profitieren können. Die Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen würden künftig nicht mehr aus zwei verschiedenen Leistungssystemen, sondern einheitlich aus dem der Kinder- und Jugendhilfe erbracht werden. Hierbei müssen alle bislang bestehenden Leistungen der Eingliederungshilfe und der Hilfen zur Erziehung erhalten bleiben. Verlässliche Rahmenbedingungen für alle Beteiligten und das gesamte Leistungsgeschehen müssen das Ziel der Reform sein.
Die Fachverbände: Seit 1978 arbeiten der Bundesverband evangelische Behindertenhilfe e. V., der Bundesverband für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e. V. (seit 2004), die Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V., Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V., der Bundesverband anthroposophisches Sozialwesen e. V. als die Fachverbände für Menschen mit Behinderung kontinuierlich und vertrauensvoll zusammen. Gemeinsam repräsentieren sie zirka 90 Prozent der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit geistiger, seelischer, körperlicher oder mehrfacher Behinderung in Deutschland.
Bild: Oskar Schenck von der Lebenshilfe Berlin mit Familienministerin Dr. Franziska Giffey.