Der Berliner Behindertenverband hat nachgefragt
Im Juni schickte der Berliner Behindertenverband eine Anfrage an den zuständigen Senator, Andreas Geisel. Die Anfrage und die Antwort drucken wir hier ungekürzt ab.
Sehr geehrter Herr Senator Geisel, sehr geehrte Damen und Herren,
die aktuelle Wetterlage in Verbindung mit den „Corona-Lockerungen“ zieht viele BürgerInnen sowie Gäste unserer Stadt in die Frei- und Strandbäder Berlins. Dies gilt natürlich auch für Menschen mit Behinderung, die beispielsweise auf die ständige Nutzung eines Rollstuhls angewiesen sind. Leider stellt sich auch in diesem Jahr wieder heraus, dass diesem Personenkreis die Nutzung der Frei- und Strandbäder durch fehlende Barrierefreiheit deutlich erschwert oder oftmals sogar vollständig verwehrt wird.
So mangelt es den Bädern nach unserer Erfahrung in aller Regel u.a. an nutzbaren Sanitär- und Umkleideräumen, Umsetzliftern, befahrbaren Wegen zum Wasser oder auch sand- und wassertauglichen Rollstühlen zur Ausleihe. Auf die ebenfalls erheblichen Schwierigkeiten anderer nutzenden Gruppen – etwa blinder und sehbehinderter Menschen – sei hier zusätzlich hingewiesen.
Der Berliner Behindertenverband „Für Selbstbestimmung und Würde“ e.V. (BBV) teilt die Auffassung einiger seiner Mitglieder, dass dieser Zustand eine ungerechtfertigte Diskriminierung Betroffener darstellt. Wir bitten Sie daher um Darlegung der von Senatsinnenverwaltung und Berliner Bäderbetrieben vorgesehenen oder ggf. bereits umgesetzten Maßnahmen zur Schaffung der vollständigen Barrierefreiheit der Frei- und Strandbäder unserer Stadt.Gerne stehen wir bei der Planung konkreter Vorhaben in den einzelnen Bädern auch als Expert*innen in eigener Sache zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Schultz | Stellv. Vorsitzender
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Sehr geehrter Herr Schultz,
sehr geehrte Damen und Herren,
ich beziehe mich auf Ihr Schreiben vom 25. Juni 2021, in dem Sie die Barrierefreiheit in Berliner Frei- und Strandbädern thematisieren. Sowohl die BBB (Anmerkung der Redaktion: Kurzform Berliner Bäder-Betriebe) als auch meine Verwaltung sind sich der Bedeutung der Barrierefreiheit, insbesondere auch im Bereich der Bäder, – durchaus bewusst, um Menschen mit Beeinträchtigungen einen adäquaten Zugang zu den Wasserflächen zu ermöglichen.
Nach Auskunft der BBB gibt es bereits eine Reihe von Bädern, die den Ansprüchen von Menschen mit Beeinträchtigungen ganz oder zumindest teilweise gerecht werden. Jedoch besteht hier – insbesondere bei den Sommerbädern und dem Strandbad Wannsee – noch deutlich Nachholbedarf, wenngleich sich auch hier schon einiges getan hat. Eine aktuelle Auflistung zur barrierefreien Ausstattung einzelner Bäder können der beigefügten Anlage entnommen werden. Um die Bedingungen für Menschen mit Handicap zu verbessern, verbinden die BBB grundhafte Sanierungen stets auch mit der Herstellung von Barrierefreiheit, soweit die örtlichen Rahmenbedingungen dies zulassen und die Maßnahmen mit vertretbarem Aufwand realisiert werden können. Dafür gibt es bereits zahlreiche Beispiele – wie zuletzt die im Januar 2020 fertiggestellte Schwimmhalle Buch, die im Zuge der grundhaften Sanierung barrierefrei gestaltet wurde. Die BBB planen – durch weitere Maßnahmen in den kommenden Jahren – die Nutzungsbedingungen in den Bädern deutlich zu verbessern und das Angebot für beeinträchtigte Menschen auszuweiten.
Der Schwerpunkt der Vorhabenplanung liegt dabei jedoch grundsätzlich auf den Hallenbädern. In Anbetracht der eingeschränkten Verfügbarkeit von Finanzmitteln müssen Prioritäten in der Vorhabenplanung gesetzt werden, was jedoch nicht ausschließt, dass auch standortbezogene Verbesserungsmaßnahmen ausserhalb großer Sanierungsmaßnahmen geprüft werden. Nicht selten sind jedoch die örtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere bei historischer Bausubstanz wie im Standbad Wannsee – der barrierefreien Gestaltung enge Grenzen gesetzt. Laut Aussage der BBB werden zur nächsten Saison zusätzliche Lifte für den Wasserstieg für geeignete Bäder bestellt. Zudem wird diese Option auch für die Sommerbäder geprüft. Ich danke Ihnen für Ihr Engagement.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Geisel
(Anmerkung der Redaktion: Andreas Geisel, SPD, ist seit 2016 Senator für Inneres und Sport).
Harte Fakten: Barrierefreie Schwimmbäder
Die erwähnte Liste ist im Internet abrufbar (www.berliner-behindertenzeitung.de). Demnach verfügen nur drei Schwimmbäder über einen eigenen Poollifter (von 17 Schwimmbädern):
Sommerbad (SB) Humboldthain, KB Gropiusstadt (Freibad), SB Wuhlheide
Wassertaugliche Rollstühle gibt es nur in vier Schwimmbädern. Dies sind das Freibad Spandau-Süd, SB Wilmersdorf, KB Gropiusstadt (Freibad) und das SB Wuhlheide.