Unabhängige Patientenberatung nicht unabhängig

Angesichts der Verbändeanhörung zum Referentenwurf, der die Errichtung einer Stiftung Unabhängige Patientenberatung (UPD) ab 2024 vorsieht, findet die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. – ISL, dass weitere grundlegende Nachbesserungen im Gesetz nötig sind, um die UPD zukünftig staatsfern und unabhängig, gleichwohl aber parteilich, für ratsuchende Patient*innen aufzustellen.

„Zwar liegt das Stiftungskonstrukt nahe und ist erstmal unterstützenswert“, so Horst Frehe, der als ISL-Vorstandsmitglied an der Anhörung teilnimmt, „aber man kann nicht den GKV-Spitzenverband zum Finanzier erklären, wenn dieser und seine Krankenkassen oftmals Anlass der Betroffenen für ihre Ratsuche sind. Sei es, dass es um Fragen zum Krankengeld, Reha-Maßnahmen oder nicht bewilligte Hilfsmittel geht. Auch die geplante Stimmberechtigung in Finanzfragen kann man so nicht stehen lassen und es wird damit die Chance vertan, die UPD wirklich staatsfern und unabhängig aufzustellen.“

Des Weiteren sieht der Entwurf vor, die maßgeblichen Patientenorganisationen nach §140 f SGB V zu stärken. Diese sollen zum Beispiel den Vorstand benennen oder im Stiftungsrat agieren. „Bei genauerer Betrachtung müsste noch konkretisiert werden, dass mit Patientenorganisationen die sieben Patientenorganisationen, die die Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sicherstellen, sowie den Koordinierungsausschuss der Patientenvertretung gemäß § 140f Abs. 8 SGB V bilden, gemeint sind. 

„Diese Stärkung sollte sich dann aber auch in einer paritätischen Stimmgewichtung zwischen den Patientenorganisationen und den anderen Akteuren widerspiegeln, damit die Patientenorganisationen hier wirklich eine tragende Rolle einnehmen und ihre teils jahrzehntelangen Erfahrungen in der Beratung genutzt werden können“, so Frehe weiter. Um zukünftig wohnortnahe barrierefreie Beratungsstrukturen zu etablieren, sollten sich die maßgeblichen Organisationen nach §140g SGB V, deren Untergliederungen oder Mitglieder dafür bewerben können. Der Stiftungsrat entscheidet über die Qualitätsanforderung und die Vergabe der Beratungsstellen.

Der Entwurf lässt nach Ansicht der ISL leider noch eine Verankerung für die Vernetzung der UPD-Angebote mit anderen Beratungsstrukturen, wie die der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB®) und der Selbsthilfe vermissen. Leider nimmt der vorliegende Entwurf auch keinen Bezug zum Übergangszeitraum bis Januar 2024. Dabei ist unbedingt sicherzustellen, dass dieser die Prozesse der Neuaufstellung zum einen erstmal grundlegend finanziert, zum anderen so auch ein nahtloser Übergang für Patient*innen gelingen kann. Hier ist entschiedene Nachbesserung nötig, um den Neustart der zukünftigen UPD zum Erfolg zu führen.

Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Diese beraten seit 40 Jahren nach dem Peer-Counseling Konzept. ISL gehört als Verband der dritten Säule des Deutschen Behindertenrates (DBR) zu den maßgeblichen Patienten- und Selbsthilfeorganisationen innerhalb der Patientenvertretung des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). ISL wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.

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