Entlohnung von Persönlicher Assistenz

Behinderte Arbeitgeber*innen waren in Berlin erfolgreich: TV-L-Entgeltgruppe 5 gilt jetzt auch für Assistent*innen, die direkt bei Menschen mit Assistenzbedarf im so genannten Arbeitgeber*innen-Modell angestellt sind.

Gemäß einer Fachlichen Weisung der Berliner Sozialsenatorin Katja Kipping vom 23.11.2022 können behinderte Arbeitgeber*innen die bei ihnen angestellten persönlichen Assistent*innen nach Entgeltgruppe 5 des Tarifvertrags der Länder (TV-L) entlohnen. Dies gilt rückwirkend ab dem 01.01.2022. Voraussetzung hierfür ist die Mitgliedschaft des*der behinderten Arbeitgeber*in bei der neu gegründeten Arbeitsgemeinschaft der Arbeitgeber*innen mit persönlicher Assistenz (AAPA), die als Arbeitgeber*innen-Verband fungiert.

Grundlage hierfür ist eine Tarifeinigung zwischen AAPA und der Gewerkschaft ver.di, die in Form einer Niederschriftserklärung vorliegt. Ein Tarifvertrag ist noch zu erarbeiten. Auf Grundlage dieser Fachlichen Weisung können die behinderten Arbeitgeber*innen ihren Assistent*innen den gleichen Stundenlohn wie die beiden großen Berliner Assistenzdienste (ambulante dienste e.V. und Neue Lebenswege gGmbH) zahlen.

In den jeweiligen Haustarifverträgen, welche die beiden Assistenzdienste zum 01.07.2019 mit ver.di abgeschlossen haben, konnte erreicht werden, dass die Tätigkeit in der persönlichen Assistenz in der TV-L-Entgeltgruppe 5 eingeordnet wird. Seit diesem Zeitpunkt hatten die behinderten Arbeitgeber*innen massive Schwierigkeiten, ihre Assistent*innen zu halten bzw. neue Assistent*innen zu finden, weil sie diese weiterhin nur nach TV-L-Entgeltgruppe 3 entlohnen konnten. Und das, obwohl Assistent*innen im Arbeitgeber*innen-Modell im Vergleich mit ihren Kolleg*innen, die bei Assistenzdiensten angestellt sind, zuverlässiger sein müssen, eine größere Verantwortung tragen und ein höheres Risiko haben, entlassen zu werden.

Der jetzt erreichte Erfolg ist das Ergebnis eines zähen Prozesses, bei dem die politisch Verantwortlichen immer wieder versuchten, die Beendigung der Ungleichbehandlung der behinderten Arbeitgeber*innen hinauszuzögern. Trotz der entsprechenden Zusicherung im Berliner Koalitionsvertrag von Dezember 2021 waren zahlreiche Gespräche und zwei Protestaktionen notwendig. Leider konnte keine vollständige Gleichbehandlung zwischen den bei Assistenzdiensten Angestellten und den bei behinderten Arbeitgeber*innen Angestellten erreicht werden. Erstere
erhalten eine höhere Jahressonderzahlung und einen Zuschuss zu ihrem ver.di-Mitgliedsbeitrag.

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