Neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege
Nach dem erfolgreichen Online-Workshop Mitte September, welcher sich an Betroffene sowie An- und Zugehörige richtete und das Thema „neue Verordnungsformulare in der Außerklinischen Intensivpflege“ in den Blick nahm, hat die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL) nun eine Handlungsempfehlung zum Ausfüllen der neuen Verordnungsvordrucke veröffentlicht, da Fallstricke in den Verordnungsformularen zu sehen sind.
Seit dem 01.01.2023 gelten für die Verordnung „Außerklinischer Intensivpflege (AKI)“ sowie für die Erhebung und den Behandlungsplan drei neue Verordnungsformulare. Ab dem 31.10.2023 darf zur Verordnung von AKI nur noch das neue Formular 62B verwendet werden (siehe § 37 Abs. 2 Satz 3 SGB V), denn mit diesem Tag endet die Übergangsregelung, weiterhin das Formular 12 für die häusliche Krankenpflege zu nutzen.
Dem Formular 62B „Verordnung außerklinischer Intensivpflege“ muss das ausgefüllte Formular 62C „Behandlungsplan“ beigelegt werden. Die Potenzialerhebung erfolgt auf Formular 62A. Für alle drei Formulare hat die kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) offiziell Ausfüllhinweise veröffentlicht. (KBV – Verordnung von außerklinischer Intensivpflege)
Das ISL Projekt-Team hat die neuen Verordnungsformulare mitsamt der Ausfüllhinweise der KBV gründlich unter die Lupe genommen. Schnell konnte festgestellt werden, dass die Fragestellungen, die beim Ausfüllen der komplexen Formulare für verordnende Ärzt*innen und Betroffene entstehen, dadurch nicht hinreichend beantwortet werden können.
„Um die Betroffenen im Umgang mit den Verordnungsvordrucken zu informieren und zu empowern, wurde die ergänzende Handlungsempfehlung durch unser Projekt-Team ausgearbeitet und in dem o.g. Online-Workshop vorgestellt“, berichtet Projektmitarbeiterin Henriette Cartolano.
„Die Handlungsempfehlung ist für die Betroffenen sowie deren An- und Zugehörige enorm wichtig, denn sie zeigt Fallstricke im Umgang mit den drei Formularen auf und gibt wichtige Ausfüllhinweise. So weisen wir in unserer Kommentierung der Verordnungsvordrucke beispielsweise ausdrücklich darauf hin, dass datenschutzrechtlich abzuwägen ist, ob Informationen, die normalerweise nur der Medizinische Dienst erhält, hier in Gänze an die Krankenkasse übermittelt werden. Dies gilt insbesondere für den Behandlungsplan, Muster 62 C, der hochsensible Patient*innen-Daten enthält“, so Cartolano weiter.
Die ergänzende Handlungsempfehlung wurde nun als PDF auf der Website www.aki-hkp.de zum kostenlosen Download veröffentlicht. Aktualisierungen sind geplant, wenn Betroffene zahlreich von eigenen Erfahrungen aus der Praxis berichten. Kommentare, Berichte, Probleme können
an die E-Mail-Adresse: aki@isl-ev.de geschickt werden.
Mit der Veröffentlichung der Handlungsempfehlung ist ein wichtiger Schritt getan, doch die hohe Teilnehmendenzahl sowie die Komplexität und Verschiedenheit der aufkommenden Fragestellungen innerhalb des Online-Workshops machen deutlich, dass es neben der erarbeiteten Handlungsempfehlung einer weiterführenden Information und Begleitung der Betroffenen im Umgang mit den neuen Verordnungsvordrucken bedarf.
Um dies zu gewährleisten, bietet die ISL in der Zeit vom 04.10.2023 bis 29.11.2023 immer mittwochs, online über Zoom, von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr einen Peer-Support zum Thema „Verordnungsformulare“ an. Dort können insbesondere Betroffene, die Unterstützung beim Vorlesen der nicht barrierefrei zugänglichen Verordnungsvordrucke der KBV benötigen, ihre Fragen stellen, sich miteinander austauschen sowie Problemlagen anzeigen. Anmeldungen zum Peer-Support nimmt die ISL gerne per E-Mail unter aki@isl-ev.de entgegen.
Die „Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)“ ist eine menschenrechtsorientierte Selbstvertretungsorganisation und die Dachorganisation der Zentren für Selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen. Sie wurde nach dem Vorbild der US-amerikanischen „Independent Living Movement“ gegründet, um die Selbstbestimmung behinderter Menschen auch in Deutschland durchzusetzen.