Bericht über Verstöße
BBZ/PM In einem Schreiben an die Berliner Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf, mahnt die SoVD-Landesvorsitzende Ursula Engelen-Kefer die Vorlage des überfälligen Berichtes über Verstöße gegen das Verbot der Diskriminierung von Menschen mit Behinderung an Senat und Abgeordnetenhaus an. Potenziell betroffen ist etwa ein Fünftel der Berliner Bevölkerung, die einen Grad der Behinderung zwischen 20 und 100 haben.
„Für die konsequente Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) muss Inklusion Leitmaßstab der Politik sein – insbesondere auch bei den Beratungen zum Berliner Landesdoppelhaushalt 2024/2025“, fordert Engelen-Kefer. Zudem ist der Verstößebericht zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen im Arbeits- und Lebensalltag unabdingbar.
Der letzte Verstößebericht wurde im August 2021 vorgelegt. Nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) muss diese Berichterstattung mindestens alle zwei Jahre erfolgen. „Es wäre daher an der Zeit, die vielfältigen Bemühungen zur Bekämpfung der Diskriminierungen gegen Menschen mit Behinderungen durch den Verstößebericht 2023 öffentlichkeitswirksam zu verstärken“, so Engelen-Kefer.
Gerade erst hat der Deutsche Behindertenrat, ein Bündnis aus 37 Organisationen, in dem der SoVD als maßgeblicher Behindertenverband vertreten ist, erhebliche Kritik an der Umsetzung der von Deutschland 2009 ratifizierten UN-BRK geäußert. Er bezieht sich dabei auf das Ergebnis der Staatenprüfung durch den UN-Ausschuss zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderungen im Sommer dieses Jahres.
Bedeutsame behindertenpolitische Handlungsfelder auch und gerade in Berlin sind die nach wie vor erheblichen Diskriminierungen auf dem Arbeitsmarkt, aber auch im Bildungssystem, bei der Versorgung mit Wohnraum sowie im Gesundheits- und Verkehrswesen, um nur die wichtigsten Problembereiche zu nennen. „Wesentlichen Handlungsbedarf sehen wir zudem im vom UN-Ausschuss besonders geforderten Gewaltschutz in Einrichtungen, insbesondere für Mädchen und Frauen mit Behinderungen, und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderung“, so Engelen-Kefer. Ähnlich sieht es das Deutsche Institut für Menschenrechte. Bedeutsam sind vor allem dessen Hinweise auf wirkungsvolle Klagemöglichkeiten. „Dazu gehört auch ein Verbandsklagerecht, für das wir uns als SoVD erfolgreich eingesetzt haben“, so die Landesvorsitzende. Das Recht auf Antidiskriminierungsklagen ohne persönliches Auftreten der Betroffenen ist in Berlin bereits mit dem Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) eingeführt worden. „Für eine wirksame Umsetzung müssen jedoch die Voraussetzungen gegeben sein: sachgerechte Beratung sowie eine abgesicherte Finanzierung“, fordert Engelen-Kefer.