Sportschau übt heftige Kritik an Stadionbetreiber

Der Zugang zu den Stadien ist in Deutschland geregelt und zwar in der Muster-Versammlungsstättenverordnung. 13 von 16 Bundesländer haben diese übernommen. Darin ist auch explizit geregelt, wieviele Plätze für Rollstuhlfahrer zur Verfügung stehen müssen. Bei bis zu 5.000 Plätze müssen 1 Prozent Rolliplätze sein. Ab 5.000 Plätze sind es 0,5 Prozent.

Doch viele Clubs scheren sich nicht darum. Deutlich macht es das Beispiel des Fußballclubs aus Dortmund. Bei der Kapazität der Sitze des Dortmunder Stadions müsste es eigentlich 425 Rolliplätze geben. Doch es gibt nur 72. Die traurige Nachricht der Sportschau-Recherche ist jedoch: keines der Stadien der 1. Und 2. Bundesliga erfüllt die Vorgabe. Eigentlich müsste es in den 36 Stadien (18 pro Liga) insgesamt 7.400 Rolliplätze geben. Doch es gibt nur 3.000 Plätze.Selbst die Deutsche Fußball-Liga (DFL)  kritisiert diesen Zustand und empfiehlt seit längerem die Verdoppelung der Rolliplätze. Doch geschehen ist bisher nichts.

Rückbau von Barrierefreiheit

Skandalös ist jedoch die UEFA-Europameisterschaft in diesem Sommer in Deutschland. In den zehn EM-Stadien werden zusätzlich 454 zusätzliche Rollstuhlplätze geschaffen. Hinzu kommen zu jedem Spiel weitere 200 bis 300 sogenannter „Easy Access Plätze“ (leicht zugängliche Sitzplätze). Letztere sind für Zuschauer mit Rollatoren, Krücken oder klappbaren Rollstühlen. Wohlgemerkt, dies geschieht auf Druck der UEFA ohne großen baulichen Aufwand, so die UEFA. In Dortmund wird die Anzahl auf 144 Rolliplätze für die Europameisterschaft verdoppelt. 

Nun aber der Hammer: Nach der Meisterschaft werden diese Plätze wieder größtenteils zurück gebaut. Jetzt kommt aber auch mal eine gute Nachricht: in Berlin will man die zusätzlich geschaffenen Rolliplätze und die Easy Access-Plätze erhalten. Man hat in Berlin die UEFA-EM also genutzt, Fördermittel zu erhalten und diese auch nachhaltig einzusetzen. In Berlin hat man also gezeigt, was selbst in einem denkmalgeschützten Stadion möglich ist.

Die gesamte Recherche der Sportschau zeigt auf, wie schwierig sich Deutschland mit dem Artikel 30 der UN- Behindertenrechtskonvention, die immerhin einen Rechtsanspruch auf Zugang zur baulichen Umgebung beinhaltet, tut. Jürgen Dusel, Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, wirft in diesem Zusammenhag die Frage, auf, was denn die Aufsichtsbehörden tun? Gute Frage.

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