Bundesrat nimmt Anlauf für Widerspruchslösung
Der Bundesrat hat einen weiteren Anlauf gestartet, um die Zahl der Organspenden in Deutschland zu erhöhen. Die Länderkammer überwies eine Gesetzesinitiative von acht Bundesländern in den Gesundheitsausschuss. Ziel ist es, in Deutschland die sogenannte Widerspruchslösung für Organspenden einzuführen. Deutschlandweit standen Ende 2023 dem Gesetzentwurf zufolge 8.385 Patienten auf der Warteliste, während im gesamten Jahr 2023 nur 2.877 Organe von 965 Personen gespendet wurden.
Nordrhein-Westfalens Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann nannte im Plenum die Bereitschaft, Organe zu spenden, einen „Liebesbeweis an die Menschheit“. Trotz aller Aufklärungsbemühungen und trotz der Einrichtung des Organspende-Registers stagniere die Zahl der Spender auf „niedrigem Niveau“, konstatierte Laumann. Folge der aktuellen Regelung, die eine ausdrückliche Zustimmung zur Organentnahme nach dem Tod vorschreibt, sei häufig ein „Tod auf der Warteliste“.
Künftig soll laut Gesetzesantrag, der gemeinsam von Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein eingebracht wurde, jeder als möglicher Spender gelten, der einer Organentnahme nach dem Tod nicht ausdrücklich widerspricht. Tatsächlich liege die Spendenbereitschaft in der Bevölkerung bei über 80 Prozent, erklärte Laumann im Bundesrat und verwies auf eine Repräsentativbefragung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZGA). Demnach sprechen sich 84 Prozent der Befragten für eine Organspende aus, aber nur rund 40 Prozent haben einen Spenderausweis.
Die Zustimmungsregelung koste Menschenleben, sagte Laumann. „Personen, die der Organspende positiv gegenüberstehen, ihre Entscheidung aber bisher nicht dokumentiert haben“, sollen als zukünftige Organspender nicht mehr ausgeschlossen werden, heißt es dann auch im Gesetzentwurf der acht Bundesländer. Laumann zeigte sich zuversichtlich, dass die Widerspruchslösung dieses Mal eine Chance hat: Die Ablehnung der Widerspruchslösung sei im letzten Bundestag unter anderen Mehrheiten erfolgt. Zudem habe sich die Meinung innerhalb der Fraktionen seitdem verändert.