Sieben Länder starten Initiative zur Entlastung der Sozialverwaltung
Sieben Bundesländer, darunter Brandenburg, haben heute gemeinsam eine Initiative für ein Gesetz zur Entlastung der Sozialverwaltung in den Bundesrat eingebracht. Ziel der Initiative ist es, die Sozialleistungsverwaltungen von unnötiger Bürokratie zu befreien und die Digitalisierung voranzutreiben, um auch mit weniger Personal eine zuverlässige Gewährleistung der Sozialleistungen sicherzustellen.
Der Gesetzentwurf enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Verfahrensvereinfachung und Bürokratieabbau. Der Bundesrat hat den Gesetzentwurf heute verabschiedet; dieser wird nun an den Bundestag weitergeleitet.
Sozialministerin Britta Müller erklärt dazu: „Die hohe Ausgabendynamik im Bereich der Sozialleistungen und die Schwierigkeiten bei der Umsetzung des Sozialrechts bereiten sowohl den Ländern als auch den Kommunen große Sorgen. In den Sozialverwaltungen können schon heute freie Stellen nicht mehr überall besetzt werden, was die Gewährung von Sozialleistungen gefährdet. Und nach den Prognosen der Bundesagentur für Arbeit wird sich die Zahl der Fachkräfte in den kommenden zehn Jahren aus demografischen Gründen nochmals um ein Drittel verringern. Der Sozialstaat muss jedoch funktionsfähig bleiben, auch um den sozialen Frieden zu sichern. Daher ist eine deutliche Vereinfachung der Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren notwendig, um auch mit weniger Fachpersonal die erforderlichen Leistungen zu erbringen. Ein länderübergreifendes Entlastungspaket wurde bereits entwickelt, das Bürokratie abbauen und die digitale Transformation vorantreiben soll.“
Ein konkretes Beispiel ist die Anpassung der Eingliederungshilfe: Die obligatorische Überprüfung alle zwei Jahre soll auf alle fünf Jahre verlängert werden, wenn keine Änderungen zu erwarten sind. Ein weiteres Beispiel betrifft die Abschaffung der Zertifizierungspflicht für staatlich anerkannte Schulen im Gesundheits- und Pflegebereich, die derzeit zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursacht.
Ministerin Müller: „Die Zeit drängt! Der Bund muss schnell und konstruktiv zur Entlastung der Sozialverwaltungen beitragen. Wir brauchen Entbürokratisierung und Rechtsvereinfachungen.“
In ihrem Antrag fordern die Länder Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen und Nordrhein-Westfalen, Sozialgesetze und Verwaltungsverfahren schnell zu vereinfachen, damit auch mit weniger Personal die notwendigen Sozialleistungen erbracht werden können. Dies könne durch den Abbau von Bürokratie erfolgen, beispielsweise durch Pauschalisierungen statt Einzelfallprüfungen, sowie durch mehr Digitalisierung im Verwaltungsverfahren. Auch müssten Datenschutzvorschriften überarbeitet werden, die nicht immer mit den praktischen Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger im Einklang stünden.
Um diese Ziele zu erreichen, enthält der Gesetzentwurf ein Bündel von Einzelmaßnahme zur
- Vereinfachung des Verwaltungshandelns
- Förderung der Digitalisierung
- Normierung von Pauschalen, Bagatellgrenzen und Verrechnungsmöglichkeiten.
So sollen beispielsweise Zuständigkeiten klarer festgelegt und Bewilligungszeiträume verlängert werden. Außerdem soll das Widerspruchsverfahren bei der Feststellung der fehlenden Erwerbsfähigkeit abgeschafft und die Ermittlung der durchschnittlichen Warmmiete vereinfacht werden.
