Kritik an Landesbeauftragten – „bedauerlich“ ist unzureichend

Bezüglich des Petitionsverfahren „Barrierefreiheit neuer S-Bahnzüge beim Abgeordnetenhaus erreichte die Berliner Behindertenzeitung ein offener Brief von Arnd Hellinger an die Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung, Christine Braunert-Rümenapf (siehe Bild). Diesen drucken wir hier ungekürzt ab.

Sehr geehrte Frau Braunert-Rümenapf,

in o. g. Angelegenheit wurde mir durch das Abgeordnetenhaus von Berlin mit Schreiben vom 28.06.2018 Ihre Stellungnahme (vgl. Blatt 2 des angehängten PDF) an den dortigen Petitionsausschuss zur Kenntnisnahme übersandt.

Nach Prüfung derselben darf ich Sie bitten, Ihre Einschätzung, wonach die unterbliebenen Anpassungen im Mehrzweckabteil sowie an Tür 2 lediglich „bedauerlich“ seien, nochmals zu überdenken und durch eine klarere Wortwahl („inakzeptabel“, „nicht sachgerecht“ oder „potenziell diskriminierend“) zu ersetzen. Eine derartige Formulierung nämlich erlaubte es der zuständigen SenUVK nämlich eher, gegenüber den Unternehmen S-Bahn Berlin GmbH und Stadler Pankow GmbH wenigstens bei den Serienzügen der Baureihe 483/484 vehement auf der Umsetzung entsprechender Änderungen zu beharren.

Von einer engagierten Landesbehindertenbeauftragten darf in derartigen Fragen durchaus eine unmissverständliche Haltung erwartet werden, auch wenn sich daraus evtl. für die Senatsverkehrsverwaltung finanzielle Mehraufwendungen ergeben könnten. 

Für Ihre diesbezüglichen Bemühungen danke ich Ihnen vorab.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd Hellinger 

 

Den Brief, auf den sich der BBZ-Leser Arnd Hellinger bezieht, kann man sich hier als PDF herunterladen: S-Bahn.

 

Bild: SenIAS

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