Europäisches Behindertenforum tagte in Vilnus
Über 150 Delegierte von den Behindertendachverbänden aus allen Staaten der Europäischen Union (EU) trafen sich am 26. und 27. Mai 2018 zur diesjährigen Generalversammlung des Europäischen Behindertenforums (EDF) in Vilnus. Als Vertreter des Deutschen Behindertenrates waren Klaus Lachwitz, Dr. Ilja Seifert und dem Autor als Begleitung dabei.
EDF-Präsident Yannis Vardakastanis aus Griechenland verwies zum Beginn der Tagung, dass mit Irland (am 20. März 2018) nunmehr alle Mitgliedsstaaten der EU die UN-BRK ratifiziert haben. Und er verwies auf die Europawahlen am 26. Mai 2019 und forderte, dass auch Menschen mit Behinderungen über aussichtsreiche Listenplätze die Möglichkeit bekommen, im Sinne von Selbstvertretung von Betroffenen im künftigen Europaparlament zu sitzen. Im Mittelpunkt der Tagung standen aktuelle Fragen zur Schaffung von Barrierefreiheit, insbesondere zur barrierefreien Kommunikation und der Gestaltung von Webseiten.
EDF-Resolution zu Barrierefreiheit
In einer dringlichen Resolution forderte das EDF zum Abschluss der Generalversammlung ein wirksames europäisches Barrierefreiheitsgesetz (Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, COM/2015/0615 final – 2015/0278 (COD)). In der Resolution fordert das EDF von der EU und ihren Mitgliedstaaten, geeignete gesetzgeberische Maßnahmen zu ergreifen, um die Barrierefreiheit gemäß Artikel 9 der UN-BRK zu gewährleisten. Nach wie vor gibt es für die 80 Millionen Menschen mit Behinderungen in der EU erhebliche Hindernisse für den Zugang zur öffentlichen Infrastruktur, zu Einrichtungen, Produkten und Dienstleistungen. Diese mangelnde Barrierefreiheit ist eine Diskriminierung, da Menschen mit Behinderungen daran gehindert werden, ihre Menschenrechte zu genießen, einschließlich ihrer selbstständigen Lebensführung und ihrer vollen Teilhabe an der Gesellschaft. Das Problem sind zahlreichen Ausnahmeregelungen, die auf Verlangen von Mitgliedsstaaten sowie die Wirtschaft das Gesetz aufweichen.
Notrufdienste ohne Barrieren
Neben Notfalldiensten geht es bei dem Gesetz unter anderem um die Verkehrsdienstleistungen, um Selbstbedienungsterminals und um audiovisuelle Mediendienste. Eine Regelung soll sein, dass Barrierefreiheit künftig eine Voraussetzung für Förderungen aus EU-Mitteln oder anderen Steuergeldern ist. Die Forderungen zur Aufnahme von Notrufregelungen in den European Accessibility Act (EAA) bekräftigte der Deutsche Behinderten Rat in einem Brief am 28. Mai: „Notrufdienste sind ein elementarer Bestandteil unseres täglichen Lebens. Der Mehrheit der Menschen mit Behinderungen in Europa, so auch in Deutschland, stehen jedoch keine barrierefreien Notrufdienste vollumfänglich und im gleichen Maße zur Verfügung. Insbesondere für stumme, gehörlose und schwerhörige sowie für hörsehbehinderte Menschen in Gefahrenlagen stellt dies eine lebensbedrohliche Situation dar.“ Deswegen unterstützt der DBR das entsprechende Forderungspapier des EDF.