Noch immer kein Vertreter für Menschen mit Behinderungen 
im rbb-Rundfunkrat!

Nachdem vor einiger Zeit der Berliner Behindertenverband e.V. das Thema RBB Rundfunkrat auf die politische Agenda hob (siehe Titelseite der Berliner Behindertenzeitung, September-Ausgabe oder unter folgendem Link: RBB) und hierzu auch einen Videoclip produzierte, haben nunmehr auch die beiden Landesbeiräte für Menschen mit Behinderung aus Berlin und Brandenburg das Thema bearbeitet. Die Pressemeldung hierzu können Sie hier nachlesen:

Die Überprüfung der Zusammensetzung des rbb-Rundfunkrats steht vor der Tür. Dies ist für die Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Behinderungen in Berlin und Brandenburg erneut Anlass darauf hinzuweisen, dass die große Gruppe der Menschen mit Behinderung immer noch nicht angemessen vertreten ist. Schon seit 2008 bemühen sich die Verbände und Beauftragten vergeblich, Sitz und Stimme in dem auch für die öffentliche Meinung wichtigen Rundfunkrat zu erhalten.

Ab der morgigen Sitzung des RBB-Rundfunkrats wird Christian Specht, Mitglied im Vorstand des Lebenshilfe e.V. Berlin, den Anfang machen und als Zuschauer an den öffentlichen Sitzungen des Aufsichtsgremiums der Zweiländeranstalt teilnehmen. Darauf einigten sich die Teilnehmer der Arbeitsgruppe Rundfunkrat, die sich für eine offizielle Vertretung der Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat einsetzt. Die Arbeitsgemein-schaft setzt sich aus gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Landesbehindertenbeiräte aus Berlin und Brandenburg zusammen, darunter auch Birgit Monteiro, Bezirksstadträtin von Lichtenberg, die sich seit vielen Jahren für das Anliegen einsetzt und für den Rat der Bürgermeister in den Landesbehindertenbeirat entsandt wurde. Außerdem unterstützt Christine Braunert-Rümenapf, die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung in Berlin, den erneuten Vorstoß um eine eigene Vertretung.

Für Specht ist die Angelegenheit ein Herzensthema, für das er seit Jahren kämpft und inzwischen prominente Mitstreiterinnen und Mitstreiter in Verbänden und der Politik gewonnen hat. Der 49-Jährige, der mit einer Lernbeeinträchtigung lebt, wollte und will erreichen, „dass Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat endlich stimmberechtigtes Mitglied werden!“

Dafür muss zuerst der RBB-Staatsvertrag geändert werden. Die Arbeitsgruppe Rundfunkrat fordert den Senat von Berlin und die Brandenburgische Landesregierung auf, die Änderung des Staatsvertrags bis zum Ende der aktuellen Amtsperiode des Rundfunkrats am 25.2.2019 zu beschließen. Die Berliner Koalition aus SPD, Linken und Grünen hat 2016 in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, „bei der nächsten Änderung des RBB-Staats-vertrags die Zusammensetzung des RBB-Rundfunkrats hinsichtlich angemessener Repräsentation gesellschaftlicher Vielfalt zu verbessern“. „Die SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus hatte, so wie andere Unterstützer, bereits 2012 einen Antrag zur Berücksichtigung von Menschen mit Behinderung im RBB-Rundfunkrat beschlossen. Gelingt eine Umsetzung dieses Beschlusses bis Februar 2019 nicht, wäre dies eine Ohrfeige für alle Menschen mit Behinderung und ein Rückschritt bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Land Berlin“, so Birgit Monteiro.

Jeder zehnte Mensch in Berlin und Brandenburg lebt mit einer Behinderung. Im Rundfunkrat, der gesellschaftliche Vielfalt repräsentieren soll, spiegelt sich dies jedoch nicht wieder. Laut RBB-Staatsvertrag gehören dem Rundfunkrat 30 Mitglieder an. Während einzelne gesellschaftliche Gruppierungen im Rundfunkrat gleich mehrfach vertreten sind, haben Menschen mit Behinderung bisher keinen eigenen Sitz.

Wie es gehen kann, zeigt u.a. das Bundesland Bremen. Im März 2016 wurde das Radio Bremen-Gesetz novelliert. Seitdem gehört ein Vertreter des Landesteilhaberats als stimmberechtigtes Mitglied dem Rundfunkrat an.

Gelegenheit zum Pressegespräch:

Am 13. September 2018 steht Ihnen Christian Specht ab 15.30 Uhr
mit seinem Assistenten Michael Martens (0176. 10 17 92 90) vor Ort für Gespräche zur Verfügung
(Fernsehzentrum, Masurenallee 8-14, 14057 Berlin, Konferenzraum 14. OG).

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