Lebenshilfe: Privatwirtschaft zu Barrierefreiheit verpflichten!

Der Gesetzgeber muss auch die Privatwirtschaft zur Barrierefreiheit verpflichten und ein einklagbares Recht im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verankern. Nur so können UN-Behindertenrechtskonvention und EU-Recht umgesetzt werden. Das fordert die Bundesvereinigung Lebenshilfe anlässlich des Welttages der Menschen mit Behinderung am 3. Dezember. „Das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag muss umgesetzt werden, damit private Dienstleistungen endlich barrierefrei zugänglich werden“, so Bundesvorsitzende Ulla Schmidt, MdB und Bundesministerin a.D.

Immer noch werden Menschen mit Behinderung in Deutschland durch bestehende Barrieren diskriminiert. Bauliche oder sprachliche Hindernisse erschweren beispielsweise das Einkaufen, das Geldabheben am Bankautomat, den Arzt- oder Friseurbesuch. Um diese Barrieren abzubauen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu unterstützen, können sogenannte „angemessene Vorkehrungen“ helfen.

Zu diesem Ergebnis kommt auch ein neues Gutachten der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Behinderte Menschen müssen demnach künftig das Recht erhalten, private Arbeitgeber und Dienstleister auf Schadensersatz wegen einer Diskriminierung verklagen zu können, wenn angemessene Vorkehrungen fehlen wie beispielsweise Computer mit Braille-Tastatur am Arbeitsplatz oder Rampen und Erklärungen in einfacher Sprache im Supermarkt.

Dies entspricht einer langjährigen Forderung der Lebenshilfe.

Hier geht’s zum Gutachten der Antidiskriminierungsstelle:
http://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/Aktuelles/DE/2018/PK_Angemessene_Vorkehrungen_201781113.html

Auch die unabhängige Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) hat kürzlich ein Gutachten zu „Angemessenen Vorkehrungen und Sozialrecht“ veröffentlicht. Hier werden detailliert die Pflichten zum Vorhalten von angemessenen Vorkehrungen zur Herstellung individueller Barrierefreiheit beschrieben. An die Schlichtungsstelle können sich Einzelpersonen und Verbände kostenfrei und ohne Hürden wenden, wenn sie ihr Recht auf Barrierefreiheit oder das Verbot der Benachteiligung durch Dienststellen und Einrichtungen der Bundesverwaltung verletzt sehen. Sie ist angesiedelt beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, ist jedoch unabhängig.

Hier geht’s zum Gutachten der BGG-Schlichtungsstelle:
https://www.behindertenbeauftragter.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2018/PM10_BGG-Schlichtungsstelle.html

 

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