Im Jahr 2018 wurden im Rechtsbereich des SGB II 600.000 Widersprüche und 105.100
Klagen eingereicht. Das waren 39.000 Widersprüche bzw. 6.400 Klagen weniger als
im Jahr 2017. Im selben Zeitraum ist auch die Zahl der Regelleistungsberechtigten
um 262.000 auf 5,8 Millionen gesunken.
Widerspruchs- und Klagequoten gering
Die Quote für Widersprüche und Klagen kann nur für die 302 gemeinsamen
Einrichtungen also Jobcenter, die von der BA und der Kommune in gemeinsamer
Trägerschaft verantwortet werden ermittelt werden. Im Jahr 2018 haben diese
20,3 Millionen Leistungsbescheide versandt. Dagegen wurden 498.000 Widersprüche
und 84.600 Klagen eingereicht. Rechnerisch wurde somit gegen maximal 2,5 Prozent
der Bescheide Widerspruch eingelegt. Das hängt damit zusammen, dass gegen einen
Bescheid auch mehrere Widersprüche eingelegt werden können. Die Quote ist
deswegen überzeichnet. Gegen 0,4 Prozent der Bescheide wurde geklagt.
Gründe für Widersprüche und Klagen
Daten zu Widerspruchsgründen liegen für alle Jobcenter also sowohl für die
gemeinsamen Einrichtungen mit BA-Beteiligung als auch für die kommunalen
Jobcenter vor. Rund ein Fünftel der Widersprüche richtet sich gegen
Aufhebungs- und Erstattungsbescheide. Diese Bescheide werden verschickt, wenn
etwa Einkommen in wechselnder Höhe anfällt und der Leistungsanspruch
nachberechnet werden muss. Gegen diese Bescheide werden die meisten Widersprüche
eingelegt.
Auf den Plätzen zwei und drei folgen Bescheide zur Anrechnung von Einkommen und
Vermögen sowie für bewilligte Kosten der Unterkunft. Gründe hierfür sind vor
allem die äußerst komplexe und detaillierte Gesetzeslage und die zum Teil
unterschiedliche Rechtsprechung in den Bundesländern. Die Widersprüche gegen
Sanktionen sind mit einem Anteil von sieben Prozent relativ gering.
Auch Klagen werden am häufigsten gegen Aufhebungs- und Erstattungsbescheide
eingereicht. Es folgen Klagen gegen bewilligte Kosten der Unterkunft und die
Anrechnung von Einkommen sowie. Klagen gegen Sanktionen sind mit einem Anteil von
vier Prozent eher selten.
Erledigte Widersprüche und Klagen
Die Jobcenter haben im letzten Jahr über rund 611.800 Widersprüche entschieden.
Nahezu zwei Drittel aller Widersprüche wurden im vergangenen Jahr durch die
Jobcenter zurückgewiesen oder durch Kunden zurückgezogen. Rund 214.000
Widersprüchen wurde ganz oder teilweise stattgegeben. Davon führten bei knapp
40 Prozent nachgereichte Unterlagen, die den Jobcenter bislang nicht vorlagen, zu
einer neuen Entscheidung. Bei einem Drittel der Stattgaben nicht aber einem
Drittel der Widersprüche wurde die Entscheidung verändert, weil das Gesetz
fehlerhaft angewendet wurde.
Im letzten Jahr wurden rund 110.300 Klagen abgeschlossen. Rund 60 Prozent wurden
abgewiesen oder vom Kläger zurückgenommen, 40 Prozent der Klagen führten zu
einer neuen Entscheidung. Die meisten werden ohne Urteil erledigt - häufig
deswegen, weil bislang fehlende Unterlagen im Klageverfahren nachgereicht werden.
Von den 110.300 abgeschlossenen Klagen wurden nur 8,5 Prozent mit Urteil oder
Beschluss stattgegeben.
Von: Dominik Peter