RBB-Rundfunkrat – Endlich ein Vertreter mit Behinderung!

Dass Menschen mit Behinderung auch im RBB-Rundfunkrat mit am Tisch sitzen, ist schon seit langem eine Forderung der Behindertenbewegung. Christian Specht, Protagonist der Behindertenbewegung, lies keine Demo aus, um diese Forderung zu thematisieren (siehe Bild, links im Bild). Ab Februar 2019 wird nun Dominik Peter, als neu gewähltes Mitglied im RBB-Rundfunkrat die Interessen von Menschen mit Behinderungen vertreten.

Am 15. November 2018 wurde der Vorsitzende des Berliner Behindertenverbands Dominik Peter (parteilos), als Vertreter in den RBB-Rundfunkrat durch das Abgeordnetenhaus gewählt. Alle Fraktionen stimmten dafür. Zu diesem Ergebnis kam es jedoch nur, weil die Fraktion der Partei Die Linke, die Anspruch auf einen Sitz im RBB-Rundfunkrat hat, statt eines/r Abgeordneten aus ihren Reihen, Dominik Peter nominierte. Dazu meinte die Abgeordnete Stefanie Fuchs (u.a. Sprecherin für Behinderten- und Seniorenpolitik – Die Linke): „Ich freue mich sehr über diese Entscheidung“. Somit löste Die Linke als einzigste Partei ihr Wahlversprechen ein.

Dem Rundfunkrat gehören insgesamt 30 Mitglieder an. In einer vierjährigen Amtszeit beraten Sie die Intendantin des RBB und vertreten das öffentliche Leben und damit die Allgemeinheit der Länder Berlin und Brandenburg. „Ich freue mich wie Bolle über das entgegengebrachte Vertrauen und vor allem auch darüber, dass mich die Linke als potenziellen Kandidaten überhaupt erst vorgeschlagen hat“, sagte Peter.

Am Ball bleiben

Dies sei aber nur ein Schritt in die richtige Richtung. Weitere müssten folgen, so der Vorsitzende und bezieht sich damit auf den aktuellen RBB-Staatsvertrag. Im Abschnitt 4 heißt es zwar: “Bei der Gestaltung seiner Angebote berücksichtigt der Rundfunk Berlin-Brandenburg alle gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere die Anliegen von Menschen mit Behinderungen […]“, jedoch sieht der Vertrag keinen permanenten Vertreter für behinderte Menschen vor. „Es muss sichergestellt werden, dass auch nach meiner Amtszeit ein Mensch mit Behinderung im Rat vertreten ist“, so Peter. 

Andere Rundfunkräte sind diesbezüglich schon ein Schritt weiter. Im Bayrischen Rundfunkgesetz heißt es hierzu beispielsweise, dass ein Mitglied aus der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung vertreten ist. „Daran müsse sich der RBB und die Politik ein Beispiel nehmen“, so Peter. Am 25. Februar 2019 endet die aktuelle Amtszeit des Rundfunkrates. Danach nehmen die neugewählten Mitglieder ihre Arbeit auf.

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