Gesetzentwurf zur barrierefreien Informationstechnik

 

Der Senat hat auf Vorlage des Senators für Inneres und Sport, Andreas Geisel, den Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (RL2016/2102-UmsetzG) zur Kenntnis genommen.

Die Richtlinie wird durch das neue „Barrierefreie Informations- und Kommunikationstechnik-Gesetz Berlin – BIKTG Bln“ in das Berliner Landesrecht umgesetzt. Dafür sieht der Gesetzesentwurf folgende Regelungen vor:

  • Einheitliche Regelungen für Internet und Intranet öffentlicher Stellen und Verankerung einer grundsätzlich umfassenden und nicht mehr aufzuschiebenden Pflicht zur barrierefreien Gestaltung aller vom Anwendungsbereich umfassten Inhalte im Einklang mit den in der Richtlinie festgelegten Umsetzungsfristen,
  • Regelung einer Erklärung zur Barrierefreiheit von Webseiten und mobilen Anwendungen, die einen Feedbackmechanismus und eine Verlinkung auf das Durchsetzungsverfahren enthält,
  • Einrichtung einer Überwachungsstelle bei der für die Steuerung der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) der Berliner Verwaltung zuständigen Senatsverwaltung und Regelung des Monitorings,
  • Regelung zur Berichterstattung der öffentlichen Stellen an die für die Steuerung der ITK der Berliner Verwaltung zuständige Senatsverwaltung über den Stand der Barrierefreiheit im Bereich Informationstechnik sowie
  • Regelung einer Berichterstattung an den Bund.

Die Regelungen zur Umsetzung der EU-Richtlinie orientieren sich dazu an den Entwürfen der Bundesregierung für die entsprechende Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG).

Der Gesetzentwurf wird nun vor Beschlussfassung durch den Senat und Einbringung in das Abgeordnetenhaus zur Stellungnahme dem Rat der Bürgermeister zugeleitet.

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