Pflegereform – Sozialminister fordern grundlegende Reform der Pflegefinanzierung

 

BBZ/PM Brandenburgs Sozialministerin Susanna Karawanskij (siehe Bild) fordert eine grundlegende Reform der Pflegefinanzierung. „Die Pflegeversicherung muss für eine echte Absicherung im Pflegefall sorgen, so dass die Kosten für Pflegebedürftige kalkulierbar sind. Das Risiko von steigenden Kosten darf nicht länger allein von den Betroffenen geschultert werden. Wir brauchen einen festen Eigenanteil, der mit den Leistungen der Pflegeversicherung bis zur tatsächlich erforderlichen Höhe der Kosten aufgestockt wird“, sagte Karawanskij kürzlich in einer Bundesratssitzung in Berlin. Dort stand die Weiterentwicklung der Pflegeversicherung erneut auf der Tagesordnung.

Das Land Brandenburg hatte gemeinsam mit dem Freistaat Thüringen am 6. Juli 2018 den Entschließungsantrag „Herausforderungen in der Pflege angehen und Kosten gerecht verteilen“ in den Bundesrat eingebracht. Die Initiative wurde in die Bundesratsausschüsse zur weiteren Beratung überwiesen, fand aber bislang noch keine Ländermehrheit und wurde deshalb vertagt. Mitte März hatten dann die Länder Hamburg, Berlin, Bremen und Schleswig-Holstein einen weiteren Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung eingebracht.

Karawanskij sagte dazu: „Das Ziel beider Anträge ist das gleiche: Die Pflegeversicherung muss reformiert werden, damit Pflegebedürftige vor unberechenbaren Kostensteigerungen geschützt werden. Wichtig ist, dass das Problem auf Bundesebene erkannt wurde. Die Änderungen müssen jetzt aber auch umgesetzt werden. Wir stehen in der Pflege vor großen sozialpolitischen Herausforderungen. Immer mehr Menschen werden im Alter Hilfe benötigen. Um den Pflegenotstand abzuwehren brauchen wir eine gemeinsame Kraftanstrengung. Wir müssen jetzt die notwendigen Schritte angehen, sonst werden schon in naher in Zukunft Tausende gezwungen sein, zum Sozialamt zu gehen, da sie sich Pflege einfach nicht leisten können.“

Klar sei aber auch, dass gute Pflege ihren Preis hat. „Die Beschäftigten in der Pflege müssen besser bezahlt werden. Ihre Gehälter müssen steigen, sonst werden wir den steigenden Fachkräftebedarf nicht sichern können. Die Pflege steht hier in einem harten Wettbewerb mit anderen Branchen. Entscheidend für die Fachkräftesicherung sind attraktive Arbeitsbedingungen in Pflegeeinrichtungen“, betonte Karawanskij.

Solidarische Finanzierung gefprdert

Bislang ist es jedoch so, dass jede Verbesserung in der Bezahlung der Beschäftigten oder auch in der Anhebung des Personalschlüssels ausschließlich durch die pflegebedürftigen Menschen und ihren Angehörigen zu bezahlen ist.

Karawanskij erklärte weiter: „Wenn man die Bereitschaft einfordert, mehr für die Pflege zu bezahlen, muss man aber auch sagen, woher das Geld kommen soll. Wir haben gemeinsam mit Thüringen vorgeschlagen, langfristig auf eine solidarische Finanzierung der Pflegeversicherung zu setzen. Das bedeutet, dass sich alle Einkommensarten an der Finanzierung der Pflege beteiligen müssen. Alle Einkommen aus abhängiger und selbstständiger Arbeit, aber auch Einkommen aus Kapitalvermögen oder aus Vermietung und Verpachtung. So können wir die Pflegeversicherung stärken. Aber ich bin natürlich offen für alternative Finanzierungsvorschläge. Denkbar sind auch Steuerzuschüsse – wie jetzt von anderen vorgeschlagen. Klar ist aber, dass für die entstehenden Mehrkosten die Pflegeversicherung finanziell besser ausgestattet werden muss. Und dafür muss am Ende der Bund sorgen.“

Hintergrund

Das Problem der Pflegeversicherung ist, dass sie eine unechte Teilkasko-Versicherung ist, die nur einen Zuschuss zu den tatsächlichen Kosten beiträgt. Steigen die Pflegekosten, müssen die Betroffenen bisher die Hauptlast tragen. Wer sich das von seinem Einkommen nicht leisten kann, muss heute zum Sozialamt und dort „Hilfe zur Pflege“ beantragen. Das ist eine Form der Sozialhilfe, die pflegebedürftigen Personen zusteht, wenn sie die für die Pflege benötigten Mittel durch eigenes Einkommen und Vermögen nicht oder nicht vollständig decken können, und auch Angehörige keine finanzielle Unterstützung bieten können. Gesetzliche Grundlage ist § 61 SGB XII.

Ba-Wü zieht mit

Auch der Sozial- und Integrationsminister von Baden-Württemberg, Manne Lucha (Bündnis 90/Die Grünen – siehe Bild), hatte sich kürzlich im Bundesrat für einen Paradigmenwechsel in der Pflegeversicherung ausgesprochen. „Nicht die Kassenleistungen, sondern der Eigenanteil der Versicherten muss gedeckelt werden“, sagte Minister Lucha in Berlin.

Eine Reform der Pflegeversicherung müsse freilich sozial gerecht und nachhaltig finanziert werden, mahnte der Minister. „Wir wollen nicht, dass der Sockel-Spitze-Tausch zu einer Vereinheitlichung von Leistungen auf niedrigem Niveau führt.“ Auch dürften bei den Reformüberlegungen diejenigen nicht vergessen werden, die ambulant pflegen und gepflegt werden. „Die finanzielle Entlastung hilft dort nicht, wo Pflege unbezahlt geleistet wird. Auch hier ist dringend mehr Entlastung und Unterstützung notwendig“, so Lucha.

Hintergrund: In Brandenburg gibt es derzeit über 132.400 Pflegebedürftige. Laut der Sozialhilfestatistik beziehen in Brandenburg rund 22 Prozent der pflegebedürftigen Menschen Hilfe zur Pflege. Bundesweit sind es ca. 30 Prozent. Knapp 400.000 Menschen sind in Baden-Württemberg auf Pflege angewiesen.

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