Veranstaltungsankündigung – Anhebung des Behindertenpauschbetrags
„Es ist Zeit und längst überfällig, den Behindertenpauschbetrag im Einkommensteuergesetz an die gestiegen Lebenshaltungskosten anzupassen. Er ist seit 1975 unverändert gleichbleibend“, so Gerd Miedthank (Vorsitzender Sozialdenker e.V.). Deshalb organisieren die Vereine Sozialdenker e.V. und der Berliner Behindertenverband e.V. einen gemeinsamen Polit-Talk zu diesem Thema.
„Zudem betrifft der Behindertenpauschbetrag viele Menschen in Deutschland an. Laut Aussage des Bundesfinanzministeriums aus 2013, nahmen damals schon über 4 Millionen Bundesbürger den Pauschbetrag in Anspruch“, ergänzt Dominik Peter (Vorsitzender Berliner Behindertenverband e.V.).
Zum Hintergrund des Behindertenpauschbetrags: Da behinderten Menschen wegen ihrer Behinderung aussergewöhnliche Belastungen entstehen, hat der Gesetzgeber den sogenannten Behindertenpauschalbetrag eingeführt. Damit sollen die Belastungen gemindert werden. Einen Anspruch auf den Pauschbetrag haben Menschen nur, wenn sie einen offiziellen Grad ihrer Behinderung nachweisen können.
Die Höhe des Behindertenpauschbetrags richtet sich nach dem dauernden Grad der Behinderung (§ 33b Abs. 3 S. 1 EStG). Wie hoch derzeit noch der Behindertenpauschbetrag ausfällt, zeigt die Tabelle auf.
Anmerkung zur Tabelle
Hinweis Nr.1: Wer einen Grad der Behinderung von 25 bis 50 aufweist, erhält den Behindertenpauschbetrag nur, wenn er eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
1) Der Mensch mit einer Behinderung hat einen gesetzlichen Anspruch auf Rente (bspw. Unfallrente) oder andere laufende Bezüge.
(Und/oder)
2) Die Behinderung führt zu einer deutlichen körperlichen Einschränkung oder ist aufgrund einer Berufskrankheit entstanden.
Hinweis Nr. 2: Für Menschen mit Behinderungen, die hilflos sind (Merkzeichen H), und für Blinde (Merkzeichen Bl) erhöht sich der Pauschbetrag auf 3.700 € (§ 33b Abs. 3 Satz 3 EStG). Hier muss der Pauschbetrag auf 7.400 € neu festgelegt werden.
Hinweis 3: Für Menschen mit Behinderungen, mit der Notwendigkeit ständiger Begleitung (Merkzeichen B), kann nach den § 33, 33b Abs. 3 Satz 3 EStG Urlaubskosten für die Begleitperson bis 767 € steuerlich absetzen. Auch hier muss der Pauschbetrag auf 1.534 € neu festgelegt werden.
Hinweis 4: Für Menschen mit Behinderungen, mit einer außergewöhnlichen Gehbehinderung (Merkzeichen aG), kann nach dem § 33 EStG behinderungsbedingte Privatfahrten (bis zu 15.000 km x 30 ct = 4.500 €) als außergewöhnliche Belastung steuerlich absetzen. Auch hier muss der Pauschbetrag auf 9.000 € neu festgelegt werden.
Der Steuerzahlerbund spricht sich für eine Harmonisierung mit dem Sozialrecht aus. Im Steuerrecht wird der GdB in 5er-Schritten gemessen. Im Sozialrecht sind es 10er-Schritte und das Sozialrecht kennt bereits einen GdB von 20 Prozent. Auch dies sollte laut Steuerzahlerbund im Steuerrecht berücksichtigt werden.
Finanzierungsvorschlag der Verbände
Die Vereine Sozialdenker e.V. und der Berliner Behindertenverband e.V. fordern zudem, dass der Behindertenpauschbetrag jährlich angepasst wird. Die Anpassung kann nach dem Prinzip der jährlichen Rentenanpassung gestaltet werden. Eine Erhöhung der Behindertenpauschbeträge um 50 Prozent würde lediglich zu Mindereinnahmen von 470 Millionen Euro führen. Bei einer Verdoppelung würden die Mindereinnahmen rund 930 Millionen Euro betragen.
Beide Verbände fordern zudem, dass durch die Einführung einer Finanztransaktionsteuer – nach dem Vorbild Frankreichs – zeitgleich eingeführt wird. Diese würde die Mindereinnahmen um ein vielfaches gegen finanzieren. Zudem hatten sich beide Parteien sowieso zu einer Einführung der Finanztransaktionsteuer im Koalitionsvertrag bekannt. Es wird Zeit, dies auch endlich umzusetzen.
FAKTEN + EINLADUNG ZUR VERANSTALTUNG
Datum: 09. Dezember 2019
Uhrzeit: 18:00 – 20:00
Einlass: Ab 17:00 Uhr
Ort: Berliner Stadtmission, Zentrum am Hauptbahnhof, (rollstuhlgerechte Toilette vorhanden), Lehrter Str. 68, 10557 Berlin.
Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Gebärdensprachdolmetscher/innen und Schriftdolmetscher/innen sind anwesend. Die Veranstaltung wird in einfacher Sprache moderiert. Zudem wird ein kostenloser Imbiss und kostenlose Getränke angeboten.
Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich: Sie können sich bei Herrn Dominik Stronz, in der Geschäftsstelle des Berliner Behindertenverbands, telefonisch anmelden: 030 / 204 38 47. Alternativ auch per Email unter: veranstaltung@bbv-ev.de. Bitte machen Sie Angaben zu ihrem Hilfebedarf (und ob sie Rollstuhlnutzer sind). Nur so können wir eine reibungslose Veranstaltung sicherstellen. Besten Dank vorab. Die Anmeldefrist ist der 25. November 2019. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt.
Die Veranstaltung wird durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband – Landesverband Berlin finanziell unterstützt. Hierfür bedanken wir uns ganz herzlich.