Steuerausfälle dürfen soziales Fundament nicht gefährden

BBZ/PM Der Bundesverband Rehabilitation (Kurzform BDH) warnt vor einer Erosion des sozialen Fundaments im Zuge der Pandemie-Krise. 

Die aktuelle Steuerschätzung mache deutlich, dass wir vor einer schwierigen Phase der Wirtschaft stehen. Es werde darauf ankommen, das soziale Fundament zu festigen, um eine Corona-bedingte soziale Folgekrise zu vermeiden, so Verbandsvorsitzende Ilse Müller: „Träger der sozialen Dienste, gesundheitliche Einrichtungen, aber auch Vereine und Jugendeinrichtungen benötigen einen verlässlichen Finanzrahmen, um ihre wertvolle Arbeit auch während der Zeit des drohenden fiskalischen Nadelöhrs fortsetzen zu können. Ein großer Teil unserer Bevölkerung setzt auf dieses unverzichtbare soziale Fundament, das unser Land mit großem Erfolg durch vergangene Krisen führte. Die Bundesrepublik befindet sich im Vergleich zu vielen unserer europäischen Partner trotz einer schweren Rezession in einer relativ stabileren Lage und kann es sich erlauben, die Schuldenbremse anlässlich der schweren Pandemiekrise und des wirtschaftlichen Schocks des Lockdowns auszusetzen. Es wäre ein ökonomischer Sündenfall, Teile unseres sozialen Fundaments der sturen Einhaltung der Schuldenbremse zum Opfer zu bringen. Wir begrüßen daher die Verlängerung des Sozialdienstleister-Entlastungsgesetzes. Dieser Schritt zeigt, dass auch die Bundesregierung auf die Kontinuität sozialer Dienste setzt und um die Bedeutung ihrer Arbeit für viele Menschen weiß.“

Der Sozialverband BDH

Der BDH, der große deutsche Sozialverband und Klinikträger, ist führend auf dem Gebiet der Rehabilitation von neurologischen Patienten. Der BDH bietet soziale und sozialrechtliche Beratung und professionelle Vertretung vor Behörden und den Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit sowie ehrenamtliche soziale Betreuung an.

Der BDH hat in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg auf dem Gebiet der neurologischen Rehabilitation Pionierarbeit geleistet und Einrichtungen gegründet, die bis heute Maßstäbe setzen und von allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen, den Berufsgenossenschaften, Rentenversicherungen und Versorgungsämtern sowie der Bundesanstalt für Arbeit in Anspruch genommen werden. In der Trägerschaft des BDH befinden sich heute fünf über ganz Deutschland verteilte neurologische Kliniken in Braunfels (Hessen), Elzach (Baden-Württemberg), Greifswald (Mecklenburg-Vorpommern), Hessisch  Oldendorf (Niedersachsen) und Vallendar (Rheinland-Pfalz) .Dazu kommen die BDH-Klinik Waldkirch für Chirurgie und Innere Medizin, das Rehabilitationszentrum für Jugendliche in Vallendar und das BDH-Therapiezentrum Ortenau mit Standorten in
Offenburg und Gengenbach.

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