2022: Das ändert sich dieses Jahr

Das Jahr 2022 startete mit vielen neuen Gesetzen,  Verordnungen, neuen Preisen und Leistungen. Wichtige Änderungen haben wir kurz und knapp zusammengefasst.

Grundfreibetrag

Der Grundfreibetrag wurde auf 9.984 Euro angehoben. Bis zu diesem Jahreseinkommen müssen Ledige keine Einkommensteuer zahlen. Für verheiratete Paare gilt der doppelte Betrag.

Corona-Entlastungsbeitrag

Der Entlastungsbetrag, der aufgrund der Pandemie als besonderer Freibetrag für Alleinerziehende eingeführt wurde, gilt ab 2022 unbefristet in Höhe von 4.008 Euro jährlich.

Corona-Bonus

Die Möglichkeit, Mitarbeitern eine steuerfreie Corona-Prämie zu zahlen, besteht noch bis Ende März 2022. Jeder Beschäftigte in Deutschland kann den Bonus erhalten, auch diejenigen, die bereits 2020 eine Sonderzahlung erhalten haben. Wer 2020 und/oder 2021 seinen Beschäftigten vielleicht 200 Euro zusätzlich zum Lohn spendiert hat und jetzt noch etwas „nachschießen“ möchte oder wer sich erst jetzt dazu entschließt, eine solche Prämie auszuzahlen, hat bis Ende März 2022 Zeit. Die Zahlung von mehreren Teilraten bis zu insgesamt 1.500 Euro ist damit möglich. Darf diese Gesamtgrenze von 1.500 Euro aber nicht überschreiten.

Corona-Impfpflicht

Beschäftigte im Gesundheitswesen, etwa von Kliniken, Pflegeheimen, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Geburtshäusern, müssen ab 15. März 2022 nachweisen, dass sie vollständig gegen das Coronavirus geimpft sind. Diese Regelung gilt zunächst bis zum Jahresende. Alternativ gilt auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest (sofern jemand nicht geimpft werden kann).

Hartz IV

Der Regelsatz für Hartz-IV-Bezieher steigt für alleinstehende Erwachsene von 446 auf 449 Euro. Auch Kinder (plus 2 Euro) und Jugendliche (plus 3 Euro) bekommen geringfügig mehr.

Pflegeversicherung 

Ab dem 1. Januar verbessert die Pflegeversicherung ihre Leistungen. So gibt es etwa für die Inanspruchnahme eines häuslichen Pflegedienstes oder Kurzzeitpflege etwas mehr Geld. Künftig zahlt die Pflegeversicherung für stationär betreute Menschen einen Zuschuss zum Eigenanteil. Im ersten Jahr sind es 5 Prozent davon, im zweiten 25 Prozent und im dritten 45 Prozent. In den Folgejahren sind es 70 Prozent. Für Kinderlose steigt der Beitrag zur Pflegeversicherung von 3,3 auf 3,4 Prozent. Zum 1. Januar 2022 wurden Beträge für Pflegesachleistungen und Kurzzeitpflege erhöht. Pflegesachleistungen werden um fünf Prozent erhöht:

  • Pflegegrad 2: ab 1. Januar 2022 724 Euro statt bisher 689 Euro
  • Pflegegrad 3: ab 1. Januar 2022 1363 Euro statt bisher 1298 Euro
  • Pflegegrad 4: ab 1. Januar 2022 1693 Euro statt bisher 1612 Euro
  • Pflegegrad 5: ab 1. Januar 2022 2095 Euro statt bisher 1995 Euro

Postleistungen

Die Deutsche Post erhöht ihre Preise zum Jahreswechsel. Standardbriefe kosten 85 statt bisher 80 Cent und Postkarten kosten 70 statt bisher 60 Cent.

Tabaksteuer

Ab dem 1. Juli werden auch Substanzen für E-Zigaretten mit einer Tabaksteuer belegt und unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht. Für ein zehn Milliliter-Liquid, das derzeit rund fünf Euro kostet, werden dann 1,60 Euro Steuern fällig. Auch Zigaretten werden teurer: Für eine Packung mit 20 Zigaretten steigt die Tabaksteuer um etwa zehn Cent.

Rentenanpassung

Die Renten steigen zur Mitte des Jahres deutlich an. Sie sollen zwischen 4 bis 6 Prozent angehoben werden. Die genauen Anpassungssätze stehen noch nicht fest.

Elektronisches Arzneimittelrezept

Ab Januar 2022 sollte das E-Rezept für verschreibungspflichtige Medikamente eigentlich eingeführt werden. Jetzt wurde es auf unbestimmte Zeit verschoben. Patienten sollen die E-Rezepte dann zum Beispiel per Smartphone verwalten können. Begründung: die  technischen Systeme sind noch nicht flächendeckend verfügbar.

Inklusion in Unternehmen

Viele Arbeitgeber scheuen die Einstellung von Menschen mit Behinderungen, weil sie die Mehrarbeit fürchten, die mit der Beantragung der vielfältigen behinderungsspezifischen Hilfeleistungen entstehen könnten. Zum 1. Januar 2022 sollen ihnen Ansprechpartner in „einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber zum Thema Inklusion und Barrierefreiheit“ zur Seite stehen. Die Stellen beraten die Arbeitgeber bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Sie sollen zudem auch bei Anträgen von Förder- und Unterstützungsleistungen unterstützen. Finanziert werden die Stellen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe.

Mindestlohn

Seit 1. Januar beträgt der gesetzliche Mindestlohn 9,82 Euro. Für 1. Juli war die Anhebung des Mindestlohns auf 10,45 Euro geplant. Im Koalitionsvertrag der neuen Ampelregierung ist allerdings eine Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro angekündigt. Dies soll wohl bereits 2022 geschehen. Danach soll die Mindestlohnkommission weitere Anpassungen wie bisher vorschlagen.

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