Jetzt muss nachgebessert werden

Viele Landesunternehmen und Körperschaften des Landes Berlin erfüllen die Pflichtquote an Angestellten nicht, die eine Schwerbehinderung haben sollen. Sie zahlen lieber eine Ausgleichsabgabe – so die Antwort der Senatsverwaltung für Finanzen.

Eine Anfrage des SPD-Abgeordneten Lars Düsterhöft zeigte auf, wie lax die Personalpolitik bei landeseigenen Firmen und Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts gehandhabt wird. Statt die Beschäftigtenquote zu erfüllen, zahlen diese eine Ausgleichsabgabe. Dies betrifft 17 Körperschaften bzw. Anstalten des öffentlichen Rechts genauso wie 29 Berliner Landesunternehmen und ihre Tochtergesellschaften. Die vorgelegten Zahlen beziehen sich auf die vergangenen Jahre 2020 und 2021.

„Für mich ist das eine glatte Bankrotterklärung der politisch Verantwortlichen. Hier muss seitens der Politik massiv eingegriffen werden. Ich fordere alle Politiker auf, mittels ihrer Positionen in den Aufsichtsräten aktiv zu werden“, so Dominik Peter, Vorstandsvorsitzender des Paritätischen Wohlfahrtsverband LV Berlin.

Was ist die Ausgleichsabgabe?

Die Ausgleichsabgabe müssen in Deutschland gemäß § 160 SGB IX Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Sie ist nur von Arbeitgebern zu beachten, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen. Ist dies so, müssen fünf Prozent der Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen besetzt sein. Erfüllt der Arbeitgeber dieser Quote nicht, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Liegt die Beschäftigtenquote bei unter zwei Prozent, werden 360 Euro/Monat fällig. Liegt die Beschäftigenquote bei zwei bis drei Prozent bzw. bei drei bis fünf Prozent, sind 245 Euro bzw. 140 Euro/Monat zu entrichten.Arbeitgeber, die anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge erteilen, können gemäß § 223 SGB IX 50 % des Gesamtrechnungsbetrags abzüglich der Materialkosten auf die zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

Von der Anrechnungsregelung kamen nur zwei Körperschaften/Anstalten des öffentlichen Rechts nach. Dies waren die Hochschule für Wirtschaft und Recht (in 2021) und die Architektenkammer Berlin (in 2020). Bei den Landesunternehmen waren es ebenfalls nur zwei, Gesobau AG und die Campus Berlin- Buch GmbH (in 2020 und 2021).

Seit vielen Jahren fordern Sozial- und Behindertenverbände die Anhebung der Abgabe. Diesem Ansinnen ist der Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) gefolgt, doch die Höhe der Ausgleichsabgabe scheint immer noch keine Änderung bei den verantwortlichen Personen zu bewirken, weshalb ein weiterer Anhebungsschritt seitens der Verbände gefordert wird. Die Anfrage und deren Beantwortung finden sie auf unserer Internetseite (www.berliner-behindertenzeitung.de).

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