Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen
Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen ist ein Kernanliegen der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) und muss als solches auf allen Ebenen in Politik und Verwaltung vorangetrieben werden.
Die Monitoring-Stelle UN-BRK des Deutschen Instituts für Menschenrechte identifizierte in ihrem Bericht „Politische Partizipation von Menschen mit Behinderungen in Berlin“ Ansatzpunkte, wie die politische Teilhabe von Menschen mit Behinderungen auf der Landes- und Bezirksebene gestärkt werden kann. In einer Veranstaltung am 30. Juni 2022 standen zwei zentrale Fragen für die Bezirksebene in Berlin im Fokus: Wie gelingt die politische Partizipation der Bezirksbeiräte für Menschen mit Behinderungen und welche Erwartungen sind an die Einrichtung der bezirklichen Koordinierungsstellen nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz (LGBG) geknüpft?
Ausgangpunkt für die Diskussion ist das neugefasste LGBG, das in Berlin im Oktober 2021 in Kraft getreten ist. Im LGBG ist beispielsweise geregelt, dass Bezirksverwaltungen Menschen mit Behinderungen unterstützen sollen, ihre Vereinigungsfreiheit wahrzunehmen und in ihren eigenen Angelegenheiten selbstständig und selbstbestimmt tätig zu werden. Außerdem ist die verbindliche Einrichtung von Koordinierungsstellen auf der Bezirksebene vorgesehen.
Politische Partizipation über die Bezirksbeiräte in Berlin
Zunächst diskutierten die rund 60 Teilnehmer*innen über die politische Partizipation der Beiräte für Menschen mit Behinderungen auf der Bezirksebene. Ausgangspunkt war ein Input zu den Erfahrungen, die Menschen mit Behinderungen in den Bezirksbeiräten mit der politischen Partizipation gemacht haben. So ist etwa die Barrierefreiheit von Sitzungsräumen und Sitzungsunterlagen noch nicht zufriedenstellend hergestellt. Hier muss dringend durch die Bezirksverwaltungen nachgebessert werden. Außerdem gibt es zu wenig qualifizierte Rückmeldungen der Bezirksverwaltungen in den Entscheidungsprozessen, an denen sich die Bezirksbeiräte beteiligen. Diese Prozesse sollten durch die Bezirksverwaltungen transparent gestaltet werden und eine Rückmeldung zu den vorgebrachten Vorschlägen der Bezirksbeiräte einschließen. Darüber hinaus sollten die ehrenamtlich arbeitenden Beiratsmitglieder die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um sich gut an den Beiratssitzungen beteiligen zu können.
Erfahrungen aus der Bezirksverordnetenversammlung Tempelhof-Schöneberg
Janis Hantke, Vorsitzende des Ausschusses für Frauen, Queer und Inklusion der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) berichtete über die Zusammenarbeit mit dem Bezirksbeirat in Tempelhof-Schöneberg. Sie erläuterte, dass der Bezirksbeirats in die Geschäftsordnung der BVV aufgenommen wurde und dem Ausschuss für Frauen, Queer und Inklusion zugeordnet ist. Das gewährleistet, dass der Bezirksbeirat mit seinen Empfehlungen in der BVV Gehör findet. In der Veranstaltung entstand ein reger Austausch zu den Erfahrungen aus anderen Bezirken. Ein Fazit der Teilnehmenden: durch entsprechende Strukturen hängt die Beteiligung der Bezirksbeiräte nicht vom Wohlwollen einzelner Personen in der Bezirksverwaltung und der BVV ab. Andere Bezirke sollten dem Ansatz von Tempelhof-Schöneberg folgen und passende Strukturen etablieren.
Einrichtung der bezirklichen Koordinierungsstellen
Das zweite Thema der Veranstaltung waren die bezirklichen Koordinierungsstellen. Laut LGBG soll in jedem Bezirk eine Koordinierungsstelle eingerichtet werden. Zu ihren Aufgaben gehört die Beratung und Unterstützung der Fachbereiche in den Bezirksverwaltungen. Sie unterstützt die Umsetzung der Ziele des LGBG auf Bezirksebene, indem sie zur Vernetzung der Mitarbeitenden aus verschiedenen Fachabteilungen der Bezirksverwaltungen und zum Wissenstransfer, etwa bei der Barrierefreiheit oder dem Disability Mainstreaming, beiträgt. Außerdem leitet und organisiert die Koordinierungsstelle die Arbeitsgruppe (AG) Menschen mit Behinderungen, die im Rahmen der Umsetzung des LGBG noch zu gründen ist. Die Einrichtung der AG ist erforderlich, um die bezirklichen Aktivitäten zur Umsetzung des LGBG transparent zusammen zu tragen sowie die entsprechende Expertise aus den einzelnen Fachabteilungen zu koordinieren. Das erleichtert die Arbeit der beteiligten Akteure, weil Abstimmungsprozesse frühzeitig eingeplant und die Partizipation von Menschen mit Behinderungen koordiniert werden.
Erfahrungen mit Koordinierungsstellen auf Landesebene
Im Rahmen der Veranstaltung berichtete Dr. Julia Würtz vom Focal Point der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales über ihre Erfahrungen als Koordinierungsstelle auf Landesebene. Sie beschrieb, wie die ressortübergreifende Arbeitsgruppe funktioniert, in der sich die Koordinierungsstellen der einzelnen Senatsverwaltungen regelmäßig austauschen. Hier wurde deutlich, dass die Koordinierungsstellen einen wichtigen Beitrag zum Disability Mainstreaming innerhalb der Verwaltung leisten. Für die Bezirksebene zeigte sich in der Diskussion, wie wichtig der Austausch über die Aufgaben der Koordinierungsstellen ist. Übereinstimmend hielten die Teilnehmenden eine möglichst zentrale Ansiedlung, beispielsweise bei der oder dem Bezirksbürgermeister*in, für sinnvoll.
Die Abgrenzung der Aufgabenbereiche von Bezirksbeauftragten und Koordinierungsstellen bedarf noch einer genaueren Betrachtung. Vorgeschlagen wurde, eine möglichst einheitliche Lösung in den Bezirken zu finden, etwa durch eine gemeinsame Beschreibung des Aufgabenkreises. Die Finanzierung der Koordinierungsstelle muss in den Bezirken zeitnah geklärt werden. Die Bezirksverwaltungen sind nun gehalten, dem gesetzlichen Auftrag zur Einrichtung der Koordinierungsstellen nachzukommen, damit diese ihre Aufgaben im Rahmen des LGBG übernehmen können.