Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation publiziert in Leichter Sprache
Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (Kurzform BAR) ist das gemeinsame Gremium der Zusammenarbeit der Träger der medizinischen, beruflichen und der sozialen Rehabilitation. Ihr Aufgabengebiet ist unter anderem die Teilhabe von Menschen mit einer Behinderung zu fördern oder auch über Rehabilitationsmaßnahmen zu informieren.
Diese wichtige Institution hat nunmehr ihre Informationsbroschüren mit dem Titel „Weg-Weiser Rehabilitation und Teil-Habe“ auch in Leichter Sprache publiziert. Ihre Themen sind unter anderem „Gesundheit und Pflege“ (Heft 2), „Bildung und Ausbildung“ (Heft 3), „Arbeit“ (Heft 4), „Geld zum Leben“ (Heft 5) und „Familie, Freizeit und Wohnen“ (Heft 6). Im ersten Heft findet eine allgemeine Einführung statt und die wichtigsten Regeln werden vorgestellt. Die Hefte können bei der BAR entweder zum Preis von 1,50 Euro pro Heft als Broschüre bestellt werden oder auf der Internetseite herunter geladen werden (www.bar-frankfurt.de).
Schwierige Rechtslage – einfach erklärt
Dass es diese Informationsbroschüren nunmehr auch in Leichter Sprache gibt, ist sehr begrüßenswert. Wieso? Schlichtweg aus dem Grund heraus, dass es in Deutschland eine sehr komplexes System gibt, dass auf das Sozialgesetzbuch IX aufbaut.
So weit, so gut. Mit der Publikation der Weg-Weiser in Leichter Sprache ist nunmehr zwar ein erster Schritt getan. Doch dabei sollte es nicht bleiben, denn schließlich veröffentlicht die BAR in regelmäßigen Abständen auch andere Publikationen, wie etwa Factsheets. Diese Publikationen sollten ebenfalls in leicht verständlicher Sprache und Leichter Sprache publiziert werden. Insofern sind die jetzigen Weg-Weiserr in Leichter Sprache nur ein Meilenstein, andere sollten folgen.
Über die Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
Sie wurde bereits 1969 gegründet und funktioniert auf der Basis einer Arbeitsgemeinschaft. Die Mitglieder der BAR sind unter anderem die Krankenkassen, Gesetzliche Unfallversicherung, Rentenversicherung Bund, Bundesagentur für Arbeit, alle 16 Bundesländer, Arbeitgeberverbände, Deutscher Gewerkschaftsbund, Kassenärztliche Bundesvereinigung oder auch die Bundesarbeitsgemeinschaften der Integrationsämter, Hauptfürsorgestellen und der überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Die BAR untersteht der Rechtsaufsicht des Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Interessensverbände, wie etwa der Deutsche Behindertenbeirat (Kurzform DBR, www.deutscher-behindertenrat.de) sind keine Mitglieder. Dies wäre sicherlich wünschenswert. So ist der DBR beispielsweise auch Mitglied im wichtigen „Gemeinsamen Bundesausschuss“ (G-BA).
Der seit 2004 bestehenden Patientenbeteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss kommt große Bedeutung zu, weil diese Institution viele relevanten Richtlinien in der medizinischen Versorgung verabschiedet.