Neue Regeln und Neuerungen kurz und prägnant erklärt

Familien mit geringen Einkommen erhalten mehr Kinderzuschlag Gute Nachrichten gibt es für Familien mit kleinen Einkommen. Ab Januar 2024 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag von bisher 250 Euro auf 292 Euro pro Kind und Monat. 

Familien, die bereits Kinderzuschlag beantragt haben oder diesen bereits erhalten, müssen von sich aus nicht aktiv werden. Der Auszahlungsbetrag wird ab Januar 2024 von der Familienkasse entsprechend angepasst.Kinderzuschlag erhalten Elternpaare und Alleinerziehende von der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit, wenn sie für das jeweilige Kind kindergeldberechtigt sind, es unter 25 Jahre alt und unverheiratet ist und wenn es im selben Haushalt lebt. Der Antrag auf Kinderzuschlag kann direkt online ausgefüllt (https://web.arbeitsagentur.de/kiz/ui/start) und die notwendigen Nachweise hochgeladen werden. 

Gut zu wissen: Mit dem KiZ-Lotsen lässt sich unter www.kinderzuschlag.de in wenigen Schritten prüfen, ob sich ein Antrag auf Kinderzuschlag lohnen könnte. Berücksichtigt werden immer die aktuell gültigen Werte des Kinderzuschlags  Für die Beantwortung individueller Fragen zum Kinderzuschlag kann von zu Hause auch bequem und unkompliziert eine Videoberatung vereinbart werden. Alle aktuellen Informationen rund um Kindergeld und Kinderzuschlag finden sich online unter www.familienkasse.de. 

Onlineportal für berufliche Weiterbildung gestartet

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) stellt ab 01.01.2024 das neue Onlineportal mein NOW zur Verfügung. Ziel ist, Menschen im Erwerbsleben, Arbeitgebern sowie Weiterbildungsanbietern einen zentralen Einstiegspunkt zum Thema berufliche Weiterbildung im Internet anzubieten.   

mein NOW verweist als zentrales Medium für berufliche Weiterbildung auf landspezifische und bundesweite
Angebote. Es bietet fünf Dienste an: 

Informationen zu Berufen, Branchen & Perspektiven, Tests zur beruflichen Orientierung, Suche nach Weiterbildungsangeboten, Informationen zu Fördermöglichkeiten,Informationen zu Beratungsmöglichkeiten. mein NOW bündelt Informationen zu vielen beruflichen Weiterbildungsangeboten qualitätsgesichert und übersichtlich an einer Stelle im Internet.  

Zum Start des Produktes mein NOW werden die Daten über das Verfahren KURSNET der Bundesagentur für Arbeit bereitgestellt. Ziel ist, möglichst viele Daten weiterer öffentlich-rechtlicher Weiterbildungsportale im Laufe des Jahres 2024 in mein NOW zu integrieren. Hierfür werden aktuell umfassende Gespräche mit potenziellen Partnern des Portals geführt.

Die erste Version von mein NOW ist im Januar 2024 gestartet. Bis Ende des Jahres 2024 folgen weitere Funktionen.  Das BMAS hat das Vorhaben im Rahmen der Nationalen Weiterbildungsstrategie (NWS) angestoßen und begleitet federführend die Entwicklung. Ab dem ersten Januar ist mein NOW unter www.mein-now.de  zu finden. 

Bürgergeld steigt deutlich

Wer auf Sozialhilfe oder Bürgergeld angewiesen ist, bekommt ab Januar 2024 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten 563 Euro im Monat – 61 Euro mehr als bisher.

Der Arbeitsmarkt wird inklusiver

Um mehr gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen, sollen Menschen mit Behinderung verstärkt in den regulären Arbeitsmarkt integriert werden. Damit dies gelingt, ändern sich zum 1. Januar 2024 die Regelungen für Unternehmen, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen.

Ausgleichsabgabe: Höhere Lohnkostenzuschüsse

Die neue vierte Staffel soll erstmalig zum 31. März 2025 zu zahlen sein, wenn die Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 fällig wird. Gleichzeitig soll die bisherige Bußgeldvorschrift dazu aufgehoben werden. Für kleinere Arbeitgeber mit weniger als 60 bzw. weniger als 40 zu berücksichtigenden Arbeitsplätzen sollen wie bisher Sonderregelungen, die geringere Höhen der Ausgleichsabgabe vorsehen, gelten.

Die bisherige Möglichkeit, Mittel der Ausgleichsabgabe nachrangig auch für Einrichtungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben – insbesondere für Werkstätten für behinderte Menschen – zu verwenden, soll gestrichen werden.

Pflege: Mehr Leistungen

Pflegegeld und ambulante Sachleistungsbeträge werden um jeweils fünf Prozent erhöht. Wer Angehörige pflegt, hat ab 2024 – statt eines Einmalanspruchs – jährlich Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld für zehn Arbeitstage. Auch der Zuschuss, den die Pflegekasse an Pflegebedürftige in vollstationären Pflegeeinrichtungen zahlt, wird erhöht.

Grundfreibetrag: Mehr Einkommen bleibt steuerfrei

Mit dem Inflationsausgleichsgesetz wird für rund 48 Millionen Bürgerinnen und Bürger die Steuerlast an die Inflation angepasst. Damit werden Mehrbelastungen abgefedert. So wird der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer ab 2024 um weitere 696 Euro auf 11.604 Euro angehoben. Ein höherer Grundfreibetrag führt bei Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern grundsätzlich auch zu einer geringeren Lohnsteuer. Auch der Kinderfreibetrag steigt – auf 6.612 Euro.

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