Am 9. Juni sind Europawahlen

Seit 1979 werden in der Europäischen Union alle 5 Jahre freie und geheime Wahlen abgehalten. Die Unionsbürger – insgesamt über 400 Millionen Menschen in 27 Ländern – dürfen dann ihre Kandidaten für das Europaparlament bestimmen. Nach Indien ist es die zweitgrößte demokratische Wahl. 

Anders als bei sonstigen Wahlen in Deutschland gibt es für die deutschen Stimmen keine Sperrklauseln. Parteien müssen also keine 3 oder 5 Prozent erreichen, um in das Europaparlament mit einem Abgeordneten einziehen zu können. Eine Partei muss lediglich rund 0,5 Prozent der Stimmen erreichen, schon sitzt sie mit einem Vertreter im Europaparlament. Insgesamt darf Deutschland 96 Abgeordnete entsenden. Da im Jahr 2023 das Wahlalter von 18 auf 16 Jahre gesenkt wurde, dürfen nun auch Personen ab 16 Jahre an der Wahl teilnehmen. 

Europa und Behinderte 

Insbesondere für Menschen mit Behinderung sind die Europawahlen wichtig. In den letzten Jahrzehnten hat die Europäische Union viele Verordnungen auf den Weg gebracht, welche die Rechte von Behinderten gestärkt haben. So wurde etwa geregelt, welche Vorkehrungen die Einzelstaaten erbringen müssen, damit beispielsweise der Flugverkehr barrierefreier wird. Die Liste der positiven Beispiele fortzusetzen, würde den Platz des Artikels sprengen. Nur soviel: zuletzt beschäftigte sich die Europäische Union mit der Umsetzung eines europaweiten Schwerbehindertenausweises. Es ist nur eine Frage der Zeit, wann auch hierzu in den nächsten Wochen oder Monaten eine Verordnung erlassen wird und die Bundesrepublik dies dann umsetzen wird.
Prima. Aus diesem Grund dürfen wir die Europawahl nicht ignorieren und schon gar nicht den rechten Populisten überlassen. Gut ist auch, dass die Berliner Landeszentrale für politische Bildung nunmehr eine Broschüre herausgegeben hat, die in Leichter Sprache die Europawahlen erklärt. Darin wird beschrieben, wer eigentlich wählen darf, was eine Briefwahl überhaupt ist und wie diese abläuft. In der Broschüre habe ich selbst überraschende Fakten gelesen, die ich vorher nicht wusste. Im Wahllokal muss man sich beispielsweise ausweisen. 

Dafür benötigt man keinen Personalausweis, denn ein Schwerbehindertenausweis reicht vollkommen aus, weil dieser auch anerkannt wird.
Wer sich über die Europawahl in Leichter Sprache informieren möchte, kann die Broschüre im Internet herunterladen (www.berlin.de/politische-bildung) oder sich eine gedruckte Ausgabe in dem Besuchszentrum der Landeszentralen in der Hardenbergstraße abholen.

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