Berliner Verwaltung: Jeder fünfzehnte Beschäftigte schwerbehindert
In der letzten Ausgabe wurde berichtet, dass in der Berliner Verwaltung insgesamt 21,7 Prozent der Mitarbeitenden einen Migrationshintergrund haben. Da hat sich die BBZ-Redaktion gefragt, wie hoch der Anteil von Menschen mit einer Schwerbehinderung ist.
Nach Angaben der Senatsverwaltung für Finanzen waren im Dezember 2022 von den 132.400 Beschäftigten im Landesdienst Berlin 8.937 Personen als schwerbehindert anerkannt oder diesen gleichgestellt. Somit ist jeder fünfzehnte Beschäftigte schwerbehindert. Von den 8.937 Beschäftigten mit einer Schwerbehinderung sind insgesamt 69,5 Prozent in der Hauptverwaltung und 30,5 Prozent in den Bezirksverwaltungen beschäftigt.
Der Anteil der Beschäftigten mit Schwerbehinderung an allen Beschäftigten in den Bezirksverwaltungen, ist mit 10,3 Prozent fast doppelt so hoch, wie in der Hauptverwaltung. Von einer Schwerbehinderung wird bei einem Grad der Behinderung von 50 oder höher gesprochen. Ein Viertel der Beschäftigten mit Schwerbehinderung befindet sich in der Altersgruppe der unter 50-jährigen, drei Viertel sind 50 Jahre alt oder älter. Diese Verteilung unterscheidet sich von der Altersverteilung aller Beschäftigten im Berliner Landesdienst.
Auf Anfrage teilte eine Sprecherin der Senatsverwaltung für Finanzen mit: „Die Statistikstelle Personal veröffentlicht jährlich die Berichte: zum Personalbestand und zu Beschäftigten mit Schwerbehinderung im Landesdienst Berlin auf Berlin.de. Allerdings liegen Daten zu einer körperlichen und/oder kognitiven Behinderung nicht vor. Der Bericht zu Beschäftigten mit Schwerbehinderung im Landesdienst Berlin aus dem Jahr 2023 wird voraussichtlich im November 2025 erscheinen.“
Die BBZ hat dazu ein exklusives Statement von der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen, Christine Braunert-Rümenapf bekommen: „Das Land Berlin als Arbeitgeber sollte bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen beispielhaft zeigen, was möglich ist und eine Vorbildfunktion einnehmen. Davon sind wir leider immer noch weit entfernt.
Der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten hat seit 2016 sogar abgenommen und insbesondere im Bereich der Ausbildung ist er viel zu niedrig. Nur 1,3 Prozent der Auszubildenden hatten 2022 eine Schwerbehinderung. Auch bei Neueinstellungen ist der Anteil der Menschen mit Behinderungen viel zu gering. Sollten Assistenzleistungen nötig sein, müssen diese über den Arbeitgeber organisiert werden und nicht, wie zur Zeit, von den Mitarbeitenden selbst.
Ich wünsche mir, dass der Senat sich hier deutlich mehr anstrengt und auch die Ziele aus dem Koalitionsvertrag verbindlich umsetzt. Dazu gehört zum Beispiel auch, ein Prozent der landeseigenen Stellen mit Personen zu besetzen, die über das Budget für Arbeit und das Budget für Ausbildung gefördert werden. Ein inklusives Berlin braucht selbstverständlich auch eine inklusive Verwaltung. “