Diese Veränderungen stehen 2025 bevor
Mit dem Beginn des Jahres 2025 sind in Deutschland und speziell in Berlin zahlreiche Reformen und gesetzliche Änderungen in Kraft getreten, die das Leben von Menschen spürbar verbessern sollen. Neben bundesweiten Neuerungen hat Berlin auch eigene Initiativen auf den Weg gebracht. Ein Überblick.
Erhöhung des Eigenanteils für die Wertmarke im Nahverkehr
Ab Januar 2025 steigt der Eigenanteil für die sogenannte Wertmarke, die Menschen mit Schwerbehindertenausweis und bestimmten Merkzeichen die kostenlose Nutzung von Bus und Bahn ermöglicht, von bisher 91 Euro auf 104 Euro. Diese Anpassung wurde vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales festgelegt und ist die erste Erhöhung seit Januar 2021.
Abschluss des Berliner Maßnahmenplans 2020–2025
Der Berliner Maßnahmenplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention, der von 2020 bis 2025 läuft, erreicht in diesem Jahr seinen Abschluss. Dieser Plan umfasst Maßnahmen in Bereichen wie Bildung, Arbeit, Gesundheit, Wohnen, Kultur, Freizeit, Verkehr, Wirtschaft, Sport und Wissenschaft, um die Inklusion und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern. Die Umsetzung der Maßnahmen wurde von den jeweiligen Senatsverwaltungen in Zusammenarbeit mit Vertretungen der Menschen mit Behinderungen begleitet.
Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns
Ab dem 1. Januar 2025 steigt der gesetzliche Mindestlohn von 12,41 Euro auf 12,82 Euro brutto pro Stunde. Diese Anpassung soll die Einkommenssituation von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern verbessern.
Anhebung der Minijob-Grenze
Parallel zur Erhöhung des Mindestlohns wird die Verdienstgrenze für Minijobs von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat angehoben. Diese Erhöhung ermöglicht es Minijobbern, trotz des höheren Stundenlohns die gleiche Stundenzahl zu arbeiten, ohne Sozialversicherungsbeiträge zahlen zu müssen.
Steuerliche Entlastungen
Der Grundfreibetrag, also der Betrag des Einkommens, der steuerfrei bleibt, wird erhöht. Zudem wird die sogenannte „kalte Progression“ vollständig ausgeglichen, um Steuerzahlerinnen und Steuerzahler zu entlasten.
Erhöhung des Kindergeldes
Familien können sich auf eine Erhöhung des Kindergeldes freuen. Die genaue Höhe der Anpassung wird von der Bundesregierung festgelegt und soll die finanzielle Unterstützung für Familien verbessern.
Anpassungen bei der Rente
Die Renten werden zum 1. Juli 2025 angepasst. Die genaue Höhe der Rentenerhöhung wird im Laufe des Jahres bekannt gegeben und orientiert sich an der Lohnentwicklung.
Änderungen bei der Kranken- und Pflegeversicherung
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung werden angepasst. Das betrifft sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. Die genauen Beitragssätze werden von den zuständigen Stellen festgelegt.