Unabhängige Schlichtungsstelle verzeichnet ansteigende Fallzahlen
Der achte Jahresbericht der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) ist veröffentlicht. Im Jahr 2024 sind die Fallzahlen erneut deutlich gestiegen.
Im Jahr 2022 waren es noch 189 Schlichtungsanträge. Das Team der Schlichterinnen und Schlichter konnten 2023 bereits einen Anstieg mit 267 Anträgen verzeichnen. Im Jahr 2024 gab es nochmal mehr Anträge. Die Zahlen stiegen 2024 auf 330 und lagen damit um rund 75 Prozent höher als 2022. Die Schlichtungsstelle BGG kann Menschen mit Behinderungen seit acht Jahren bei Konflikten mit öffentlichen Stellen des Bundes konkret unterstützen, ohne sich vor einem Gericht zu einigen.
Die Schlichtungsstelle unterstützt bei Fragen und Benachteiligung, wenn es um Barrierefreiheit und Benachteiligungen geht. Mittlerweile hat die Schlichtungsstelle insgesamt mehr als 1.800 Anträge bearbeitet. Die Schlichtungsstelle ist bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen eingerichtet.
„Dass Menschen mit Behinderungen immer öfter Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte suchen, ist für mich auch ein gutes Zeichen“, sagt Jürgen Dusel, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung.
„Es zeigt, dass das Bewusstsein für diese Rechte im Alltag der Menschen angekommen ist und dass sie ihre Ansprüche selbstbewusst geltend machen. Die Schlichtungsstelle BGG leistet seit Jahren sehr gute Arbeit bei der außergerichtlichen Klärung von Konflikten über Rechte von Menschen mit Behinderungen. Um auch bei stetig steigenden Fallzahlen weiter erfolgreich arbeiten zu können, muss diese bewährte Institution ausgebaut werden. Das gilt umso mehr, als die Schlichtungsstelle BGG künftig auch bei Konflikten zur digitalen Barrierefreiheit bestimmter Produkte und Dienstleistungen vermehrt tätig werden kann“, erläutert der Beauftragte.
Die Schlichtungsstelle BGG wurde 2024 insgesamt 330 Mal in Anspruch genommen. Das größte Themenfeld umfasste erneut im großen Umfang das „Benachteiligungsverbot“ mit 43 Prozent. Das Benachteiligungsverbot besagt, dass niemand in Deutschland aufgrund bestimmter Merkmale wie ethnische Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexuelle Identität benachteiligt werden darf.
Bei weiteren Benachteiligungen ging es um die „Barrierefreie Informationstechnik“ (7 Prozent), das „Recht auf Gebärdensprache und andere Kommunikationshilfen“ (2 Prozent) und verstärkt das Thema „Assistenzhunde“ (28 Prozent), die „physische Barrierefreiheit“ (4 Prozent), die „Gestaltung von Bescheiden und Vordrucken und Leichter Sprache“ (2 Prozent).
14 Prozent der Anträge betrafen sonstige Themen, für die die Schlichtungsstelle im Regelfall nicht zuständig war, beispielsweise Verbraucherstreitigkeiten, Asylanträge oder Arzthaftungsfälle. 2024 konnte bei drei Vierteln (75 Prozent) der Verfahren eine gütliche Einigung erzielt werden.