Bundesverfassungsgericht stellt die Weichen

Am 28. Dezember 2021 veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht seinen Beschluss zur Frage der Triage. Die Klage hatten diverse Vereine und Organisationen, wie etwa AbilityWatch e.V. im Sommer 2020 eingereicht. Kritikpunkt war die Tatsache, dass medizinische Fachverbände Handlungsempfehlungen im Falle einer Triage herausgegeben hatten.

In dem Urteil erkannte das Bundesverfassungsgericht an, dass Menschen mit Behinderung im Falle einer Triage während der Corona-Pandemie besonders geschützt werden müssen, um eben nicht Opfer diskriminierender Ärzteentscheidungen zu werden. Das BVG machte deutlich, dass der Gesetzgeber – also der Bundestag – unverzüglich geeignete Vorkehrungen zum Schutz von Menschen mit Behinderung treffen muss.

Unverzügliches Handeln

Bisher haben Behinderte bei der Triage einen Nachteil, denn die Behinderung wird als Nachteil bei der Einschätzung von Überlebenschance betrachtet. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) schrieb daher in ihr Urteil, das Behinderte im Falle von Triage geschützt werden müssen. Ein großartiger und wichtiger Erfolg für alle Menschen mit einer Behinderung in Deutschland.

Öffentlich äusserten sich dann auch diverse Politiker, so auch der neue Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) via Twitter: „Ich begrüsse das Urteil des BVG ausdrücklich. Menschen mit Behinderung bedürfen mehr als alle anderen des Schutzes durch den Staat. Erst Recht im Falle einer Triage. Jetzt aber heisst es, Triage durch wirksame Schutzmaßnahmen und Impfungen zu verhindern“. Damit hat Lauterbach zwar Recht und stellt sich mit seiner Haltung von seinem Vorgänger Jens Spahn (CDU) ab.

Vorfeld-Triage

Das Menschen mit Behinderung den Schutz sofort benötigen zeigt der Fall auf, den das Nachrichtenportal Kobinet und der SWR mitte Dezember öffentlich machte: „In einem Aufruf an Pflege- und Behindertenheime fordert das Landratsamt Tuttlingen dazu auf, nur noch Kranke in die Kliniken einzuliefern, die gute Erfolgsaussichten bei einer Behandlung haben. Auch Notarzteinsätze sollten unter diesem Aspekt angefordert werden“. Es ist daher zwingend, dass das Urteil zeitnah umgesetzt wird .Bei den Beratungen zu den Schutzmaßnahmen müssen zudem Behinderten- und Sozialverbände mit eingebunden werden. Sie möchten wissen, was Raul Krauthausen über Triage denkt? Dann lesen Sie die BBZ-Ausgabe März 2021 (online abrufbar). Sie möchten wissen, was Triage ist? Schauen Sie sich doch den Videoclip von Gerd Miedthank auf dem Youtube-Kanal vom Berliner Behindertenverband an.

Von: