Menschenrechtsinstitut warnt vor Anstieg der Wohnungslosigkeit

„Die geplanten Kürzungen werden dazu führen, dass mehr Menschen ihre Wohnung verlieren. Damit rückt das Ziel der Bundesregierung, Wohnungslosigkeit bis 2030 zu überwinden, in unerreichbare Ferne“, so Claudia Engelmann, wissenschaftliche Mitarbeiterin des Deutschen Instituts für Menschenrechte und Expertin für das Recht auf Wohnen.

Das Wohngeld ist für viele Menschen entscheidend, um ihre Wohn- und Energiekosten tragen zu können. Ende 2024 bezogen laut Statistischem Bundesamt 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld. Wenn die Leistungen gekürzt werden, müssen die Menschen ihre Miete trotzdem in voller Höhe tragen – dann auf Kosten von Lebensmitteln, Winterschuhen oder Schulheften. Besonders betroffen von den geplanten Kürzungen sind ältere Menschen und Familien mit Kindern, darunter viele Alleinerziehende.

Auch für junge Menschen, die mit 18 Jahren aus der Kinder- und Jugendhilfe fallen, steigt die Gefahr, mit der gleichzeitig auf schnelle Verselbstständigung zielenden Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe wohnungslos zu werden. Die sogenannten Care Leaver können nicht auf Familien oder Netzwerke zurückgreifen und sind umso mehr auf Unterstützung beim Übergang in die Selbstständigkeit und die eigene Wohnung angewiesen. Beratung spielt dabei eine entscheidende Rolle.

Das Institut empfiehlt Bund, Ländern und Kommunen zudem mit Nachdruck, wirksame Maßnahmen zu verabschieden, um Wohnungslosigkeit zu vermeiden. Dazu gehören die effektive Regulierung von Mieten, die Stärkung von Beratungsstellen und ein Förderprogramm des Bundes zur Anschubfinanzierung kommunaler Fachstellen zur Verhinderung von Wohnungslosigkeit.

Die geplanten Kürzungen widersprechen auch den menschenrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands: Bund, Länder und Kommunen sind verpflichtet, Wohnungslosigkeit zu vermeiden und das Recht auf angemessenen Wohnraum für alle Menschen zu gewährleisten.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands (§ 1 DIMR-Gesetz). Es ist gemäß der Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert. Das Institut wird vom Deutschen Bundestag finanziert.

Paritätischer Berlin

Im öffentlichen Raum, auf Berlins Straßen, Plätzen und im öffentlichen Nahverkehr werden immer mehr Menschen sichtbar, die sind wohnungslos und zugleich psychisch erkrankt und/oder suchtkrank sind. Für diese besonders vulnerable Gruppe gibt es keine passgenaue, zuverlässige und niedrigschwellige Versorgung. Bestehende Hilfen erreichen diese Menschen sehr häufig nicht, weil unklare Zuständigkeiten, mangelnde Abstimmungen zwischen Hilfesystemen und zu wenige niedrigschwellige Angebote den Zugang zu passender Unterstützung erheblich erschweren.

Besonders schwierig ist diese Situation für Menschen ohne Krankenversicherung, ohne gesicherten Leistungsanspruch oder in ordnungsrechtlicher Unterbringung. Wohnungslosigkeit, psychische Erkrankung und Suchterkrankung verstärken sich oft gegenseitig. Dieser Kreislauf kann nur durch gezielte Unterstützung durchbrochen werden.

Eine Projektgruppe „Wohnungslose Menschen mit psychischen Erkrankungen sowie Suchterkrankungen“ aus Mitgliedsorganisationen und den beteiligten Referaten im Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin hat Handlungsempfehlungen als gemeinsame fachliche Grundlage und Argumentationshilfe gegenüber Politik und Verwaltung formuliert. Mit diesen Handlungsempfehlungen macht der Paritätische Berlin auf die aktuelle Lage aufmerksam und zeigt auf, wo politisches und fachliches Handeln erforderlich ist: klare Zuständigkeiten und verbindliche Verfahrenswege in der Versorgung schaffen Wohnungsnotfallhilfe, sozialpsychiatrische Versorgung und Suchthilfe besser erzahnen niedrigschwellige und aufsuchende Angebote ausbauen und dauerhaft sichern Zugang zu Hilfen unabhängig vom Rechtsstatus ermöglichen integrierte Modelle stärken und nachhaltig verankern statt kurzfristiger Lösungen

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