„Der Ausgrenzung von Menschen müssen wir entschieden entgegentreten“
Anlässlich des Gedenktages für die Opfer des Nationalsozialismus am 27. Januar erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Dieser Tag erinnert uns an die unfassbaren Menschheitsverbrechen des nationalsozialistischen Deutschlands. Wir gedenken der Millionen von Menschen, die in Deutschland und ganz Europa ausgegrenzt, gequält und ermordet wurden.
Die Verbrechen des Nationalsozialismus zeigen, wie wichtig die Menschenrechte sind. Es ist die Verantwortung jeder folgenden Generation, sich dafür einzusetzen, dass sich diese Verbrechen an der Menschheit niemals wiederholen. Diskriminierung und Rassismus dürfen in Deutschland nie wieder eine Mehrheit finden.
Der Holocaust-Gedenktag mahnt uns, wachsam zu bleiben: Denn keine Gesellschaft ist immun gegen Hetze und Gewalt. Es ist vielmehr eine dauerhafte Aufgabe, die Würde und die Rechte eines jeden Menschen zu schützen – ungeachtet seiner Herkunft, seines Glaubens, seiner politischen Überzeugung, seiner Behinderung oder sexuellen Orientierung. Auch deshalb müssen wir die Erinnerung an die nationalsozialistischen Verbrechen aufrechterhalten.
Jetzt, wo rassistische Stimmen wieder mehr Gehör finden, sind wir alle aufgerufen zu bekräftigen: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Abwertungen und Ausgrenzungen von Menschen und Gruppen müssen wir schon in den Anfängen entschieden entgegentreten. Aufrufe zu Hass und Gewalt müssen wir ächten. Dies gilt besonders für die politisch Verantwortlichen, aber auch für uns alle. Mitmenschlichkeit, Solidarität und Zusammenhalt in der Bevölkerung sind zentrale Fundamente einer starken Demokratie und müssen jeden Tag gelebt und eingefordert werden.“
Kurzbiografie: Prof. Dr. iur. Beate Rudolf ist seit dem 1. Januar 2010 Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Zuvor lehrte sie sechs Jahre als Juniorprofessorin für Öffentliches Recht und Gleichstellungsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin und leitete das Teilprojekt „Völkerrechtliche Vorgaben für Governancein schwachen und zerfallenden Staaten“ im Sonderforschungsbereich „Governance in Räumen begrenzter Staatlichkeit“.
Bild: © DIMR/Anke Illing