Offener Brief: Hilfeleistungen auf Bahnreisen

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Deutsche Behindertenrat (DBR) fordert mit diesem offenen Brief alle Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU), die Deutsche Bahn sowie die verantwortlichen politischen Entscheidungsträger auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Koordinierung von Hilfeleistungen für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen auf Bahnreisen durch einen zentralen und für alle Bahnunternehmen einheitlichen Ansprechpartner gewährleistet wird.

Zudem kritisiert der DBR die extrem kurzfristige Ankündigung der Änderungen zum 1. Februar seitens der DB sowie die Nicht-Beteiligung der Betroffenen und ihrer Gremien.

Bis zum 31.01.2019 stand die Mobilitätsservice-Zentrale (MSZ) der Deutschen Bahn (DB) Reisenden mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen als zentraler Ansprechpartner zur Verfügung und koordinierte in der Regel die Hilfeleistungen in Abstimmung mit dem jeweiligen EVU. Die DB hat sich nach eigenen Aussagen um das Zustandekommen einer vertraglichen Regelung mit allen EVU bemüht, um die Koordinierung der Hilfeleistung auch künftig über die MSZ durchzuführen. Nicht alle EVU haben mit der DB entsprechende Verträge geschlossen. Seit dem 01.02.2019 unterscheidet die DB nun zwischen EVU, die aufgrund vertraglicher Regelungen eine Koordinierung der Hilfeleistungen für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen über die MSZ organisieren lassen und solchen, die die Hilfeleistungen in eigener Zuständigkeit organisieren. Bei Beteiligung von EVU, die keinen Vertrag mit der DB haben, ist eine zentrale Anmeldung von Hilfeleistungen also nicht mehr möglich. Das bedeutet für Bahnreisende mit Mobilitätseinschränkungen, dass sie unter Umständen mit verschiedenen Unternehmen Kontakt aufnehmen müssen, um für eine Bahnreise ihre Hilfeleistungen anzumelden und zu planen.

Die viel zu kurzfristige Mitteilung und intransparente Öffentlichkeitsarbeit der Deutschen Bahn hat zu massiven Verunsicherungen bei behinderten Menschen geführt. Es ist auch völlig unverständlich, warum die DB eine zumutbare Vorgehensweise nicht in ihrer programmbegleitenden Arbeitsgruppe mit den Verbänden von Menschen mit Behinderungen abgesprochen hat und stattdessen einen Weg ohne jegliche Partizipation der Betroffenen gewählt hat.

Für den Deutschen Behindertenrat stellt die entstandene Situation eine unzumutbare Erschwernis für Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen bei der Teilnahme am öffentlichen Personenverkehr dar. Sie sind im besonderen Maße auf Angebote des öffentlichen Personenverkehrs angewiesen. Behinderte Menschen können wegen mangelnder Barrierefreiheit zahlreicher Bahnhöfe und zum Einsatz kommender Züge den Schienenverkehr schon jetzt nicht gleichberechtigt mit nichtbehinderten Fahrgästen nutzen. Nun wird ihnen auch noch ein zusätzlicher Organisationsaufwand bei der Reiseplanung und /-durchführung auferlegt, was vor allem für Menschen mit Kommunikationsbeeinträchtigungen entweder gar nicht möglich ist oder nur unter erschwerten Bedingungen. Das führt zu deutlichen Verschlechterungen der Teilhabemöglichkeiten behinderter Menschen, die der Deutsche Behindertenrat nicht hinnehmen kann. Insbesondere angesichts des 10-jährigen Jubiläums, das die UN-Behindertenrechtskonvention in diesem Jahr in Deutschland begeht, darf es diese weitere Behinderung der Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen nicht geben.

Der Deutsche Behindertenrat fordert alle Bahnunternehmen dazu auf, ihre Hilfeleistungen umgehend so anzubieten, dass pro Reise eine Anmeldung von Hilfeleistungen ausreicht – egal, wie viele EVU am Reisegeschehen beteiligt sind.

Aber auch die politischen Entscheidungsträger sehen wir in der Pflicht: Der gewollte Wettbewerb im Schienenverkehr darf nicht dazu führen, dass Menschen mit Behinderungen und Mobilitätseinschränkungen auf der Strecke bleiben. Dafür ist durch eindeutige Regelungen und Maßnahmen zu sorgen.

Foto: Horst Frehe ist DBR-Sprecherratsvorsitzender

 

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