Wahlrecht für Europawahlen: Bundesverfassungsgericht wird angerufen

Gleiches Wahlrecht für alle!: Demokratische Oppositionsfraktionen ziehen für die Durchsetzung des Wahlrechts für alle zur Europawahl am 26. Mai 2019 vor das Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe.

„Der Ausschluss von Menschen mit Behinderung vom Wahlrecht zur bevorstehenden Europawahl ist diskriminierend und menschenrechtswidrig! Leider hat die Große Koalition unseren Lösungsansatz abgelehnt und wird trotz des eindeutigen Urteils des Bundesverfassungsgerichts keinen Vorschlag zur Regelung zur Europawahl 2019 auf den Weg bringen. Daher habe ich, wie vergangenen Freitag im Bundestag angekündigt, heute gemeinsam mit der Fraktion DIE LINKE und den Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und der FDP Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in der Fraktion DIE LINKE im Bundestag.

„Ich erwarte, dass die Eilbedürftigkeit unseres Antrags durch das Bundesverfassungsgericht erkannt wird und Karlsruhe das aktive Wahlrecht für alle Bürgerinnen und Bürger zur Europawahl in Deutschland garantiert. Es sollte allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, am 26. Mai ihre Stimme zur Europawahl abzugeben. Das Wahlrecht ist und bleibt ein unveräußerliches Menschenrecht. Die Herrschaftsarroganz der beiden Regierungsfraktionen ist in dieser Frage vollkommen deplatziert und gleicht einem Schlag ins Gesicht aller Betroffenen“, so Sören Pellmann (Bild links).

Anlässlich des Antrags auf eine einstweilige Anordnung beim Bundesverfassungsgericht zu Wahlrechtsausschlüssen von Menschen mit Behinderungen erklärt Britta Haßelmann, Erste Parlamentarische Geschäftsführerin von Bündnis 90/Die Grünen: „Wir haben heute gemeinsam mit den Fraktionen Die Linke und FDP eine einstweilige Anordnung des Bundesverfassungsgerichts beantragt, damit Menschen mit Behinderungen in Vollbetreuung nicht von der Europawahl ausgeschlossen werden. Gegenstand des Verfahrens sind Normen des Europawahlgesetzes, die einen solchen Ausschluss vorsehen. Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch vor wenigen Wochen gleichlautende Regelungen für Bundestagswahlen für verfassungswidrig und diese für unanwendbar gehalten, weil sie unrechtmäßig in die Gleichheit der Wahlberechtigten eingreifen. Der Ausübung des aktiven Wahlrechtes der betroffenen Menschen stehen dabei keinerlei technische Hindernisse entgegen, wenn das Bundesverfassungsgericht bald entscheidet. Die Grundsätze unseres Wahlsystems werden in keiner Weise beeinträchtigt, wenn verfassungswidrige Wahlrechtsausschlüsse nicht angewandt werden und den Geboten der Verfassung genüge getan wird“.

Dieser Schritt wäre nicht notwendig gewesen, wenn Union und SPD bei den verfassungswidrigen Wahlrechtsausschlüssen nicht monatelang untätig geblieben wären. Union und SPD haben das parlamentarische Verfahren, das eine rechtzeitige Abschaffung der Wahlrechtsausschlüsse vorsah, über Monate blockiert und selbst außer unverbindlichen Anträgen nichts vorgelegt.

Die einstweilige Anordnung finden Sie hier.

 

Terminhinweis: Fragestundenaktion „10 Jahre UN-BRK“ am 20. März

Am 26. März 2019 jährt sich das Inkrafttreten der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland zum zehnten Mal. Wir nehmen das zum Anlass, die Bundesregierung am morgigen 20. März kritisch zum Stand der Umsetzung dieses völkerrechtlichen Vertrages zu befragen – denn die ist alles andere als zufriedenstellend: Noch immer sind schwerbehinderte Menschen zu einem deutlich höheren Prozentsatz arbeitslos als nichtbehinderte Menschen, trotz oftmals guter Qualifikation. Unter Berufung auf den Mehrkostenvorbehalt können Kostenträger Personen mit hohem Unterstützungs-bedarf zum Leben in einem Heim zwingen und ihnen damit ein grundlegendes Menschenrecht verwehren. Dies sind zwei exemplarische Beispiele zu Arbeiten und Leben; auch in anderen Gebieten besteht allerdings dringender Handlungsbedarf.

Mit unserer konzertierten Fragestundenaktion, an der sich zahlreiche Abgeordnete der grünen Bundestagsfraktion beteiligen, ziehen wir Bilanz und stellen die bisherigen Gesetzesänderungen der Bundesregierung in diesem Bereich auf den Prüfstand.

Die Fragestunde findet statt am Mittwoch, den 20. März, von 15.10 bis 16.40 Uhr, und wird live im Parlamentsfernsehen übertragen auf: www.bundestag.de

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