Landesbeauftragte nimmt Wohnungspolitik in den Fokus

BBZ/LK In Berlin leben ca. 631.000 Menschen mit anerkannter Behinderung. Das sind etwa 18 Prozent der Bevölkerung. Die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung verfasst regelmäßig einen Bericht über Verstöße gegen die Regelungen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung. Der Senat hat den Bericht der Landesbeauftragten Christine Braunert-Rümenapf auf Vorlage der Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Elke Breitenbach, zur Kenntnis genommen. Der Bericht besteht aus zwei Teilen und umfasst den Zeitraum 1. März 2016 bis 28. Februar 2019.

Im ersten Teil des Berichtes, dem Verstößebericht, steht die Wohnungspolitik des Senats im Mittelpunkt. Die mit der Novellierung der Bauordnung geschaffenen Vorgaben von einem Drittel bzw. der Hälfte barrierefreier Wohnungen in Neubauten mit einem Aufzug reichen nach Einschätzung der Landesbeauftragten nicht aus, um dem Mangel an barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum adäquat zu begegnen. Die Landesbeauftragte befasst sich daher in ihrem Verstößebericht auch mit Fragen der Bedarfserhebung, bauordnungsrechtlichen Möglichkeiten der Schaffung von barrierefreiem und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarem Wohnraum, Erfordernissen des Abbaus von Barrieren im Bestand, der Frage von Barrierefreiheit im sozialen Wohnungsbau sowie der passgenauen Wohnungsvermittlung.

Fehlende Wirksamkeit

Christine Braunert-Rümenapf: „Angesichts der Verschlechterung der Situation auf dem Wohnungsmarkt und der fehlenden Wirksamkeit der in den letzten Jahren ergriffenen Maßnahmen halte ich eine ressortübergreifende Wohnstrategie für zwingend erforderlich, welche Wohnen als soziales Menschenrecht versteht und Menschen mit Behinderung nicht auf dem Wohnungsmarkt alleine lässt. Die Umsetzung sozialpolitischer Ziele, insbesondere der Verbleib im eigenen Wohnraum auch bei Behinderung, Pflegebedürftigkeit oder im Alter, werden durch die momentane Lage auf dem Wohnungsmarkt bedroht.“

In ihrem Tätigkeitsbericht, dem zweiten Teil, gibt die Landesbeauftragte einen Überblick über ihre Aufgaben und Arbeitsschwerpunkte nach dem Landesgleichberechtigungsgesetz und setzt sich mit den wichtigsten behindertenpolitischen Vorhaben der laufenden Legislaturperiode auseinander. Alle Bürgerinnen und Bürger, die die Rechte von Menschen mit Behinderung in Berlin verletzt sehen, können sich an die Landesbeauftragte wenden. Im Rahmen dieser Ombudsfunktion bitten Ratsuchende vor allem um Unterstützung durch die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung bei der Suche nach behindertengerechten Wohnungen, bei Schwierigkeiten am Arbeitsplatz und Differenzen mit Behörden. Auch bemängeln sie häufig fehlende Barrierefreiheit von Geschäften, Arztpraxen sowie Banken und melden Probleme im Öffentlichen Personennahverkehr.

Der Tätigkeitsbericht befasst sich zudem mit zentralen behindertenpolitischen Vorhaben des Senats, bei denen die Landesbeauftragte eingebunden ist. Dazu zählen insbesondere die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes und die Entwicklung eines ressortübergreifenden Maßnahmenplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Bei beiden Prozessen stellt die Partizipation von Menschen mit Behinderung einen wesentlichen Aspekt dar, weshalb die Landesbeauftragte sich in ihrem Tätigkeitsbericht insbesondere auch Fragen der Qualität von Partizipationsprozessen widmet.

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