Zustimmung des Paritätischen Wohlfahrtsverband

Als einen intelligenten Kompromiss begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Einigung der Großen Koalition auf ein Grundrentenmodell. Er mahnt jedoch an, die nach langem Ringen gefundene Lösung nun zügig umzusetzen. Die Parität fordert jedoch zugleich Verbesserungen für den Kreis der Grundsicherungsbeziehenden.

„Bei aller Kritik, die man im Detail haben kann und muss: der Kompromiss zur Grundrente ist besser als man hätte erwarten dürfen. Es ist kein fauler, sondern ein intelligenter Kompromiss“, so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.Aus Sicht des Paritätischen stellt das Modell eine ausbaufähige Grundlage für eine echte Mindestrentenregelung dar. Kritik übt der Verband jedoch an den Plänen, unterschiedliche Freibetragsregelungen für Renteneinkünfte von Altersgrundsicherungsbeziehenden einzuführen. „Der Schritt, endlich Renteneinkünfte nicht mehr voll in der Altersgrundsicherung anzurechnen, ist überfällig und richtig. Es kann jedoch nicht angehen, dass dies nur für Grundsicherungsbeziehende mit 35 und mehr Beitragsjahren gilt. Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung aller anderen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten in der Grundsicherung“, so Schneider. Der Paritätische fordert einheitliche Freibeträge auf Renten für alle Grundsicherungsbeziehenden.

Die wichtigsten Fakten zur Grundrente

Wer bekommt die Grundrente? 

Den Zuschlag bekommt, wer 35 Jahre Beiträge aus Arbeit, Pflege oder Erziehung aufweisen kann, aber nur wenig verdient hat. 

Muss ich die Grundrente aktiv beantragen? 

Nein, laut Heil soll die Grundrente automatisch nach einem Einkommensabgleich mit der Finanzverwaltung gezahlt werden.

Was hat es mit der Einkommensprüfung auf sich? 

Stattfinden soll eine umfassende Einkommensprüfung. Dabei wird ein Freibetrag gelten. Gezahlt werden soll die Grundrente bis zu einem Einkommen zuzüglich Rente und Kapitalerträgen von 1.250 Euro bei Alleinstehenden. Für Paare gilt ein Freibetrag von 1.950 Euro. Die Einkommensprüfung soll „automatisiert und bürgerfreundlich“ durch einen Datenaustausch zwischen Rentenversicherung und Finanzämtern erfolgen.

Wie wird die Grundrente finanziert? 

Finanziert werden soll die Grundrente ausschließlich aus Steuermitteln – etwa durch die geplante Finanztransaktionssteuer. Diese Steuer gibt es bisher noch nicht. Sie muss erst noch eingeführt werden. Die Finanztransaktionssteuer muss bezahlt werden, wer beispielsweise Aktien an der Börse kauft.

Wie erfolgt die Berechnung des Freibetrags? 

Zu dem Modell gehört auch, dass Rentner mit Grundsicherung ab 35 Beitragsjahren einen Freibetrag für die Rente von 100 Euro plus 30 Prozent der darüberliegenden Rentenansprüche bis zu einer bestimmten Grenze erhalten. Flankierend zur Grundrente will die Koalition zudem einen Freibetrag beim Wohngeld im Volumen von etwa 80 Millionen Euro einführen: Die Verbesserung in der Rente soll nämlich nicht durch eine Kürzung des Wohngeldes aufgefressen werden.

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