BTHG: Endlich volle Teilhabe ermöglichen
BBZ/LK Das Bundesteilhabegesetz wurde am 1. Januar 2020 voll wirksam. Es soll die Möglichkeiten zur Teilhabe für behinderte Menschen verbessern. Diesem Anspruch wird es nach Ansicht der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen nicht gerecht. Deshalb sind laut den Grünen Korrekturen notwendig.
Am 1. Januar 2020 traten weitere Teile des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in Kraft, die die bedeutendsten Veränderungen bringen. Damit entfaltet die aufwändigste behindertenpolitische Reform der letzten Jahrzehnte nunmehr ihre volle Wirkung. Die Bundesregierung hatte viel angekündigt: Sie wollte die Selbstbestimmung behinderter Menschen stärken, für passgenaue Unterstützung sorgen und die Menschen aus dem Fürsorgesystem herausholen. Gehalten hat sie diese Versprechen laut Bündnis 90/Die Grünen nicht.
Bundesteilhabegesetz enttäuscht
Die Partei begründet ihr ernüchterndes Fazit wie folgt: Die zentralen Probleme und Ungerechtigkeiten hat das Gesetz nicht angepackt, so dass sich an der Situation behinderter Menschen ab 2020 entgegen der vollmundigen Ankündigungen kaum etwas ändern wird. Menschen mit Behinderungen haben in Deutschland noch immer nicht die gleichen Chancen und Möglichkeiten. So können sie zum Beispiel nicht immer frei über ihren Wohnort entscheiden. Wer Unterstützung braucht, findet oft nur mit Mühe die für ihn zuständige Stelle. Viele behinderte Menschen leben am Rande der Armut – selbst dann, wenn sie eigentlich gut verdienen. Der Grund dafür ist, dass
sie die Unterstützungsleistungen, die ihnen Teilhabe ermöglichen, selbst mitfinanzieren müssen. Die Regeln dafür wurden zwar vereinfacht und gelockert. Die Logik ist aber dieselbe geblieben, und ob man mit dem neuen System finanziell besser oder schlechter gestellt ist, hängt stark vom Einzelfall ab.
Die neuen Vorschriften zur Feststellung des Bedarfs versprechen zwar eine bessere Beachtung der individuellen Bedürfnisse, die Leistungen sollen aber weiterhin nur ein Minimum an Teilhabe sichern, gleichberechtigte Teilhabe bleibt die Ausnahme.
Hinzu kommt, so die Einschätzung von Bündnis 90/Die Grünen, dass manche der jetzt wirksam werdenden Neuerungen sogar Verschlechterungen mit sich bringen. Expertinnen und Experten warnen davor, dass Sozialämter Menschen, die viel Unterstützung
brauchen, in Zukunft sogar schneller als bisher dazu
zwingen könnten, in einem Wohnheim zu leben, da bestimmte Kosten eines
Wohnheims im Vergleich nicht mehr berücksichtigt werden. Auch besteht die Gefahr, dass die Ämter behinderte Menschen dazu drängen könnten, Leistungen gemeinsam mit anderen in Anspruch zu nehmen.
Das Ziel von Bündnis 90/Die Grünen
Für die Betroffenen und für die Grünen ist das Bundesteilhabegesetz eine Enttäuschung. Deshalb will die grüne Bundestagsfraktion genau beobachten, wie das Bundesteilhabegesetz umgesetzt wird, und weiter auf Nachbesserungen drängen. Alle behinderten Menschen sollen die Unterstützung erhalten, die sie für eine gleichberechtigte Teilhabe in unserer Gesellschaft brauchen. So sollen behinderte Menschen selbst entscheiden können, wo sie wohnen, wie sie arbeiten und wie sie leben. Niemand soll gezwungen werden, eine bestimmte Form der Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Außerdem sollen Menschen, die wegen ihrer Beeinträchtigung Unterstützung brauchen, alles tun können, was auch andere Menschen machen. Keine Behörde soll darüber entscheiden dürfen, welche Pläne für das Leben Unterstützung verdienen und welche nicht.