Auszeichnung: 50 bunte UN-BRK-Ballons verliehen

Auch in diesem Jahr wurde anlässlich des Europäischen Protesttag zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung eine Auszeichnung verliehen. Seit Jahren zeichnet ein Bündnis aus den Vereinen CoCas e. V., Berliner Behindertenverband e. V. und der Berliner Behindertenzeitung eine Person oder eine Institution aus.

Mal werden bunte Ballons vergeben, sofern es sich um Personen oder Institutionen handelt, die Inklusion voran bringen möchten. Schwarze Ballons wurde auch schon vergeben. Damit werden Personen oder Institutionen ausgezeichnet, die als Inklusionsverhinderer auf sich aufmerksam gemacht haben.

In diesem Jahr werden die „50 bunten UN-BRK-Ballons“ an die Monitoring-Stelle UN-BRK, angesiedelt beim Deutschen Institut für Menschenrechte“, vergeben. 

„Die offizielle Monitoring-Stelle UN-BRK kommt dieser Aufgabe wunderbar nach. Das Institut für Menschenrechte mischt sich ein, begleitet öffentliche Debatten und unterstützt mit seinem fundierten Wissen alle Organisationen, Institutionen und Vereine bei der Umsetzung der UN-BRK“, so Bärbel Reichelt vom Verein Cocas e.V. Berlin – „Club für Behinderte und Nichtbehinderte“.

Bestes Beispiel hierfür war die Aktion vom Behindertenbeirat Friedrichshain-Kreuzberg und dem Berliner Behindertenverband e.V. – Für Selbstbestimmung und Würde“ im Bestreben nach einer Wahlrechtsreform im Land Berlin. Dank der inhaltlichen Zuarbeit durch das Institut für Menschenrechte, in diesem Fall durch die Mitarbeiterin Catherina Hübner, konnte eine Wahlrechtsänderung erfolgreich umgesetzt werden. 

Dank muss vorallem dem Leiter der Monitoring-Stelle gezollt werden: Dr. Valentin Aichele hat die Monitoring Stelle hervorragend aufgestellt, so dass viele aktive Mitstreiter der Behindertenbewegung von dem Wissen partizipieren können.

Für das große Lob für die Arbeit der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention möchten wir uns herzlich bedanken.“

„Wir nehmen die Auszeichnung als Ansporn, aber auch als Bestätigung für unsere Arbeitsweise. Dazu rechne ich den seit 2009 fortlaufenden wie regelmäßigen Austausch mit den Menschen mit Behinderungen, etwa über unser Format „Verbändekonsultationen“. Ohne diese Rückkopplung zur Zivilgesellschaft und zum echten Leben der Menschen könnten wir unsere Arbeit nicht gut machen. Wir danken daher auch für die langjährige Unterstützung und freuen uns auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Menschen mit Behinderungen und ihren Verbänden“, so Dr. Aichele.

Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention ist eine unabhängige Stelle, die die Einhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderungen fördert und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland überwacht. In Artikel 33 Absatz 2 der UN-Konvention verpflichtet sich die unterzeichnenden Staaten zur Einrichtung einer unabhängigen Monitoring-Stelle. Deshalb richtete die Bundesregierung im Mai 2009 die Monitoring-Stelle am Deutschen Institut für Menschenrechte ein. 

Weshalb die Entscheidung auf die Monitoring-Stelle UN-BRK fiel, zeigen zwei Pressemeldungen auf, die kürzlich von ihr veröffentlicht wurden. Diese drucken wir folgend und stellvertretend anstatt einer Laudatio ab.

Gesundheitliche Versorgung von Menschen mit Behinderungen sicherstellen

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert Bund, Länder und Kommunen dazu auf, besondere Gefahrenlagen für Menschen mit Behinderungen zu identifizieren sowie Maßnahmen zu treffen, die ihren Schutz und Sicherheit gewährleisten. „Restriktionen zur Eindämmung des Corona-Virus dürfen Menschen mit Behinderungen nicht diskriminieren oder besonderen Risiken aussetzen“, erklärte Beate Rudolf, Direktorin des Instituts, anlässlich der Veröffentlichung einer Stellungnahme der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts zu den Rechten auf Leben und Gesundheit von Menschen mit Behinderungen.

Diese gesellschaftliche Gruppe umfasst neben den seh- und hörbeeinträchtigten Menschen, den körperlich, psychisch und intellektuell beeinträchtigten Menschen auch Menschen chronischen Erkrankungen und mit altersbedingten Beeinträchtigungen.

„Auch in Zeiten einer Pandemie leitet sich aus dem Recht auf Gesundheit die Pflicht des Staates ab, Gesundheitsschutz und diskriminierungsfreien Zugang zu Diensten und Einrichtungen gesundheitlicher Versorgung für alle gleichermaßen zu gewährleisten“, so Rudolf weiter. So müsse beispielsweise der Zugang zu (Corona-)Ambulanzen im Krankheitsfall oder bei Verdacht auf eine Infektion barrierefrei und bei Bedarf durch angemessene Vorkehrungen auch in Form von zusätzlicher persönlicher Assistenz sichergestellt werden. Staatliche Maßnahmen, Informationen der Gesundheitsbehörden sowie Informationen zu Versorgungs- und Unterstützungsleistungen müssten der Öffentlichkeit in Gebärdensprache und allen Arten und Formaten zur Verfügung gestellt werden, einschließlich zugänglicher digitaler Technologie, Untertiteln, Weiterleitungsdiensten, Textnachrichten, leicht lesbarer und einfacher Sprache.

„Das Recht auf Leben garantiert Menschen mit Behinderungen den gleichberechtigten Zugang zu lebensrettenden Maßnahmen. Empfehlungen und Kriterien zur Verteilung von Ressourcen für den Notfall können sinnvoll sein, müssen jedoch in Einklang mit den Menschenrechten, insbesondere dem Recht auf Leben, der Menschenwürde und dem Grundsatz der Gleichheit stehen“, so Rudolf weiter.

Das Institut problematisiert in seiner Stellungnahme die Empfehlungen der medizinischen Fachgesellschaften, soweit sie Abstufungen beim Zugang zur Intensivmedizin zulasten von Menschen mit Behinderungen vorsehen. Die Empfehlung des Ethikrats, dass die medizinischen Fachgesellschaften Regeln zur Abwägung vorgeben sollen, sei höchst kritisch zu sehen. „Ethisch hoch brisante Fragen dürfen nicht allein von den medizinischen Fachgesellschaften beantwortet werden“, betonte Rudolf. Vielmehr sei eine breite Diskussion der menschenrechtlichen Dimension erforderlich. Mit Blick auf die Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention sei es geboten und förderlich, darüber mit Menschen mit Behinderungen und die sie vertretenden Organisation in Austausch zutreten. „Hier stehen Bundesregierung und Bundestag in der Verantwortung“, so Rudolf.

„Das Triage-Verfahren in der Corona-Pandemie ist für Deutschland hoffentlich ein Zukunftsszenario, das nie eintritt. Menschen mit Behinderungen haben das gleiche Recht auf Leben wie alle anderen Menschen auch. Der Umstand einer Behinderung oder langfristigen Beeinträchtigung darf bei der Beurteilung der Lebenschancen nicht dazu dienen, Menschen mit Behinderungen im praktischen Lebensschutz zurückzusetzen, sprich, ihr Leben als weniger wertvoll einzustufen“, heißt es in der Stellungnahme.

Aktionspläne zur Umsetzung sind alternativlos

Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert aus Anlass des 11. Jahrestags des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechtskonvention für Deutschland (26. März) die Länder auf, Landesaktionspläne fortzuschreiben und nicht durch Leitlinien zu ersetzen. Aktionspläne unterstützen die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Bund und Ländern. „Das Potenzial dieses Politikansatzes ist auch in der zweiten Dekade der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention bei weitem nicht ausgeschöpft“, erklärte Valentin Aichele, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Instituts.

„Die Länder, die diese Prozesse auslaufen lassen wollen oder Aktionspläne durch ‚politische Leitlinien‘ ersetzen möchten, sind nicht gut beraten“, so Aichele weiter. „Die Länder dürfen die Rechte von Menschen mit Behinderungen nicht noch weiter auf der politischen Agenda herabstufen, indem sie auf den wirksamen Handlungsansatz Aktionsplan verzichten. Das gilt erst recht in Zeiten der Corona-Krise.“

Die Erfahrung der letzten Dekade zeige, wie auch die heute veröffentlichte Analyse, dass ein Aktionsplan oder eine gleichwertige Strategie die besten Instrumente seien, um die UN-Behindertenrechtskonvention in einem koordinierten und partizipativen Prozess umzusetzen.

Laut Analyse gibt es bei Aktionsplänen die Möglichkeit, konkrete, mit Zeitangaben und Zuständigkeiten versehene Maßnahmen abzubilden, die gemeinsam von den Ministerien und der Zivilgesellschaft entwickelt werden. „Aktionspläne erhöhen die Verbindlichkeit der geplanten behindertenpolitischen Vorhaben einer Regierung“, so Aichele. Das könnten so genannte Leitlinien nicht leisten, da sie weniger konkret und unverbindlicher seien. „Die Wahl für Aktionspläne ist daher auch für die nächsten Jahre praktisch alternativlos.“

INFOS: Die bisherigen Preisträger

Alljährlich verleiht ein Bündnis – bestehend aus den Vereinen CoCas e.V, Berliner Behindertenverband e.V. und Berliner Behindertenzeitung – sogenannte UN-BRK-Ballons. Gesponsert wird das Bündnis durch die Soziallotterie Aktion Mensch. Die Ballons gibt es in zwei Varianten. Bunte Ballons erhalten Personen/Institutionen, die sich positiv für Inklusion einsetzen. Schwarze Ballons erhalten hingegen Inklusionsverhinderer. Es sind immer 50 Ballons, die überreicht werden, weil die UN-BRK 50 Artikel hat.

2019: Diesmal gingen „50 Bunte UN-BRK-Ballons“ an die Abgeordnetenhausfraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ für den erfolgreichen Antrag zur Umsetzung von Inklusionstaxen im Land Berlin. Die Würdigung erfolgt im Rahmen der Abschlusskundgebung am 5. Mai und wurde von Fatos Topac entgegen genommen.

2018:  „50 schwarze UN-BRK-Ballons“ wurden an den Bezirksbürgermeister Berlin-Mitte, Stephan von Dassel, verliehen. Er wurde somit als Inklusionsverhinderer ausgezeichnet.

2017: „50 bunte UN-BRK-Ballons“ wurden der Tageszeitung TAZ verliehen. Die Zeitung wurde für ihre Berichterstattung rund um behindertenpolitische Themen ausgezeichnet.

2016: „50 bunte UN-BRK-Ballons“ wurden an die damalige Bezirksbürgermeisterin von Lichtenberg, Birgit Monteiro (SPD), verliehen. Sie wurde für ihr Engagement und ihren Einsatz für Inklusion gewürdigt.

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