Maskenpflicht – schwierig für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen

Der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. (DSB) akzeptiert und unterstützt die von den Bundesländern beschlossene Pflicht zum Tragen von Mund-Nasenschutzmasken in Räumen, die öffentlich zugänglich sind. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigungen ergeben sich durch das Tragen solcher Masken allerdings schwerwiegende Beeinträchtigungen in Alltag und Beruf. Mit der vorliegenden Pressemitteilung möchte der DSB darauf aufmerksam machen, über Schwierigkeiten dabei aufklären und angemessene Vorschläge unterbreiten, um die Teilhabe von Menschen mit Hörbeeinträchtigungen im Alltag und Beruf während der Zeit der Maskenpflicht weiter zu ermöglichen.

Die meisten Menschen haben bereits festgestellt, dass das Tragen der Mund- Nasenschutzmasken das Sprachverstehen im Alltag erschwert. Das allein bedeutet für Men- schen mit einem mehr oder weniger ausgeprägten Hörverlust oft schon den Unterschied zwischen Noch-zurecht-kommen und Nicht-mehr-verstehen-können. Hinzu kommt für hochgradig oder an Taubheit grenzend Schwerhörige, dass das Mundbild durch die Maske verdeckt wird. Aus dem Mundbild können sie aber unter normalen Umständen einen guten Teil ihres Sprachverständnisses ergänzen. Für die Betroffenen äußern sich diese Schwierigkeiten nicht nur in einer stark eingeschränkten und teilweise nicht mehr möglichen Kommunikation. Für nicht wenige entwickeln sich aus der eintretenden kommunikativen Isolation Ängste und psychische Belastungen. Das betrifft das Alltagsleben in der Gesellschaft genauso wie die Kommunikation am Arbeitsplatz. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Hörbeeinträchtigungen in Verkaufsstellen oder anderem Publikumsverkehr fragen sich, wie sie unter den aktuellen Bedingungen auf der Arbeit kommunikativ bestehen können.

Kreative Hersteller haben versucht, z.B. durch Sichtfenster in den Masken eine Lösung für das Problem zu finden. Das kann aber nur eine Hilfe sein, da hörbeeinträchtigte Menschen nicht auf das eigene Mundbild, sondern auf das ihres Gegenübers angewiesen sind, wenn dieser so eine Maske trägt. Es kommt deshalb sehr auf das Verhalten, Entgegenkommen und die Geduld der Kommunikationspartner an, wenn es darum geht, Menschen mit Hörbeeinträchtigungen in Zeiten der Mund-Nasenschutzmasken weiterhin am Alltags- und Berufsleben teilhaben zu lassen.

Dazu gibt es viele Möglichkeiten:

  • Der DSB appelliert an alle Menschen, in der Kommunikation mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen trotz Maske deutlich zu artikulieren, in Richtung des Gesprächspartners zu sprechen und durch langsames Sprechen und Sprechpausen dem anderen die Zeit zu geben, aus dem Verstandenen den Sinn zu kombinieren. Wenn es vertretbar erscheint, lässt sich die Kommunikation auch an einen Ort verlegen, wo es möglich ist, unter Einhaltung des gebotenen Mindestabstands die Maske zum Gespräch kurzzeitig abzunehmen.
  • Der DSB appelliert an Unternehmen und Geschäftsleute, in den Bereichen des Publikumsverkehrs möglichst Schutzmaßnahmen zu ergreifen, bei denen es nicht zu einer Verdeckung des Mundbildes kommt. Das können zum Beispiel transparente Trennwände oder Schutzschilde mit transparenten Sichtfolien sein. Auch Rückzugsorte zum kurzzeitigen Gespräch ohne Maske sollten überlegt und im Bedarfsfall eingerichtet werden.
  • Der DSB appelliert an Arbeitgeber von hörbeeinträchtigten Menschen, mit ihnen Lö- sungen zu besprechen, die ihnen trotz Maskenpflicht die Kommunikation weiterhin er- möglichen. So lassen sich Arbeitsaufgaben eventuell teilweise anders verteilen, die Kun- denkommunikation an einen ruhigeren Ort verlegen oder technische Hilfsmittel wie Mikrofone oder Sprechanlagen zur Verringerung der Sprechdistanz im Kundenverkehr einsetzen.
  • Der DSB appelliert an alle Kontroll- und Sicherheitskräfte zur Durchsetzung und Einhaltung der Schutzmaßnahmen in der Coronakrise, insbesondere der Mund- Nasenschutzmaskenpflicht, sensibel und verständnisvoll auf die Kommunikationsprobleme von Hörbeeinträchtigten zu reagieren.
  • Hörbeeinträchtigte selbst können sich durch ein Symbol auf ihrem Mundschutz (z.B. ein durchgestrichenes Ohr) oder einen geeigneten Anstecker zu erkennen geben. Dadurch wird es ihren Gesprächspartnern leichter, sich auf die besondere Situation ein- zustellen.
  • Der DSB appelliert an die Landesregierungen, für die Kommunikation mit schwerhörigen und gehörlosen Menschen eine Ausnahmeregel festzulegen, nach der in diesen Fällen ein kurzzeitiges Abnehmen des Mundschutzes unter Wahrung des Abstandsgebots zulässig ist, um die
    Verständigung zu gewährleisten. Das würde für den alltäglichen Um- gang Rechtssicherheit schaffen. Da die hörbeeinträchtigen Menschen selbst in diesen Situationen den Mundschutz weiter anbehalten, würde nach Ansicht des Deutschen Schwerhörigenbundes durch diese Maßnahme das Ziel der Mund-Nasenschutzpflicht nicht über Gebühr beeinträchtigt.

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