Gebärdensprache: Offener Brief an Regierenden Bürgermeister

Wichtige Reden im rbb halten ohne Gebärdensprache geht unserer Meinung nach gar nicht. Deshalb hat Dominik Peter, (Vorsitzender des BBV und Mitglied des rbb-Rundfunkrats) einen offenen Brief an die Intendantin des rbb, Patricia Schlesinger und an den Regierenden Bürgermeister, Michael Müller, geschrieben. Wir veröffentlichen hier den Brief.

Offener Brief – Gebärdensprache

Sehr geehrter Regierender Bürgermeister Müller,
Sehr geehrte Intendantin Schlesinger,
wir erleben derzeit eine nicht für möglich gehaltene Pandemie, die besondere Maßnahmen erfordert. Viele Menschen sind verunsichert und haben Ängste. Daher fand ich es sehr gut und begrüßenswert, dass Sie sich als Regierender Bürgermeister mit einer rbb-Ansprache letzten Freitag direkt an die Berlinerinnen und Berliner wendeten und unter anderem für die getroffenen Maßnahmen warben.
Bei der rbb-Ausstrahlung der Rede wurden jedoch wieder einmal Berlinerinnen und Berliner ausgeschlossen, die auf Gebärdensprache angewiesen sind. Dies kann ich nicht gutheißen, zumal dies ja kein Einzelfall ist. Bereits bei der vom rbb ausgestrahlten Rede während des ersten Lockdowns – als sich der gesamte Senat um Sie versammelte – fehlte die Übersetzung mittels Gebärdensprache. Können Sie beide sich vorstellen, wie es ist, wenn man von so wichtigen, ja epochalen Ereignissen ausgeschlossen wird?
Sehr geehrter Herr Müller, bereits bei Ihrem Besuch beim Berliner Behindertenverband im Dezember 2018 haben wir für die Gebärdensprache geworben. Ich möchte hier nochmal eindringlich an Sie und ihre Senatskollegen appellieren, nutzen Sie bei zukünftigen Auftritten Gebärdensprachdolmetscher/innen.
Liebe Frau Schlesinger, ich könnte Ihnen ein dickes Dokument anfertigen, weshalb der rbb derartig wichtige, ja fast schon historische Auftritte, mittels Gebärdensprache ausstrahlen muss. Ich möchte als Mitglied des rbb-Rundfunkrats heute nur daran erinnern, was der eigentliche Auftrag nach dem Rundfunkstaatsvertrag für den rbb ist. In § 3, Abs. (4) steht:
„Bei der Gestaltung seiner Angebote berücksichtigt der Rundfunk Berlin-Brandenburg alle gesellschaftlichen Gruppierungen, insbesondere die Anliegen von Menschen mit Behinderungen und die Anliegen der Familien und Kinder.“
Hier wurde sehr bewusst das Augenmerk auf Menschen mit Behinderungen gelegt, sonst würde hier nicht insbesondere stehen. Diesen Auftrag heisst es umzusetzen und natürlich auch diskriminierungsfrei. Weshalb der Einsatz von Gebärdensprache meiner Meinung nach (nicht nur) für solche Anlässe zwingend ist.
Sowohl die Bundesrepublik als auch das Land Berlin haben sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention bzw. deren Anerkennung, zu einer inklusive Gesellschaft verpflichtet. Lassen Sie uns dieses Ziel gemeinsam erreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Dominik Peter

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