Bundesratsinitiative zur Erhöhung des Kinderkrankengeldes

Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag zur Erhöhung des Kinderkrankengeldes angenommen. Mit dem Antrag wird der Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Bezugsdauer und den Anwendungsbereich für das Kinderkrankengeld auszuweiten, um die finanzielle Situation von Eltern in der SARS-CoV-2-Pandemie zu verbessern. 

Brandenburg hat diesem Antrag ebenfalls zugestimmt. Brandenburgs Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher erklärte hierzu: „Im Spagat zwischen Betreuung und Berufsleben waren und sind Familien mit Kindern in besonderem Maße von der Corona-Krise betroffen. Auch wenn Kitas und Schulen mittlerweile flächendeckend wieder geöffnet sind, macht doch die verständliche Vorsicht der Einrichtungen noch immer eine über das übliche Maß hinausgehende Betreuung der Kinder notwendig. Entweder, weil Kinder selbst krank sind oder weil sie aus Infektionsgründen die Einrichtung nicht besuchen dürfen. Das derzeitige Kinderkrankengeld erlaubt Eltern für maximal 25 Arbeitstage pro Jahr einen Anspruch auf anteilige Lohnfortzahlung über ihre Krankenkasse. Für Alleinerziehende gilt das immerhin für 50 Arbeitstage.

Eine Pandemiezeit wie diese zeigt aber, dass der Bedarf deutlich höher ist. Darum unterstütze ich den Vorschlag, die Anzahl der Bezugstage für Kinderkrankengeld zu erhöhen und auch zu prüfen, ob und wie der Leistungsanspruch auch für ältere und schwerstkranke Kinder ausgeweitet werden kann. Das macht absolut Sinn, kann aber nicht allein durch die gesetzliche Krankenversicherung verantwortet werden. Ich finde, dass sich Deutschland hier Einiges von unseren Nachbarn in Frankreich und Schweden abschauen kann. Dort stehen Eltern deutlich großzügigere Freistellungs- und Lohnersatzansprüche zur Verfügung.“

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