Covid-19-Pandemie
Das Institut kritisiert, dass viele Menschen mit Behinderungen trotz ihres hohen Risikos für einen schweren Krankheitsverlauf noch nicht geimpft sind. Dies gilt für Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Behindertenhilfe wie für Menschen, die mit Unterstützung von Assistenzen in der eigenen Wohnung leben. Letztere können sich nur über ein zum Teil aufwendiges Feststellungsverfahren im Einzelfall priorisiert impfen lassen. „Auch nach Aufhebung der Impfpriorisierung ab dem 7. Juni 2021 muss sichergestellt werden, dass behinderte Menschen als sogenannte Risikogruppe weiterhin einen vorrangigen Zugang zu Impfungen haben“, so Schlegel weiter.
Menschenrechtlich bedenklich seien auch anhaltende freiheitseinschränkende Maßnahmen in Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, wie Besuchs- und Ausgangsverbote, die durch den Infektionsschutz begründet werden. Dadurch entfallen nicht nur wichtige persönliche Kontakte und Unterstützungsleistungen für die Bewohner, sondern auch externe Kontrollen der Qualität von Pflege und Betreuung durch die Heimaufsicht oder Besuchskommissionen.