Was bringt uns die neue Bundes-Koa?

Ein neuer Mindestlohn von 12 Euro, 400.000 neue Wohnungen sollen pro Jahr gebaut werden und ein Bürgergeld soll kommen. Mit dem Bürgergeld soll Hartz IV reformiert werden. Das ist die SPD-Habenseite. Grüne können für sich verbuchen, dass der Kohleausstieg und das Aus für Verbrennermotoren bereits 2030 erfolgen soll. Die Liberalen (FDP) können für sich verbuchen, eine Steuererhöhung – zum Beispiel für Besserverdienende – verhindert zu haben. Zudem ist ein Einstieg in eine aktienbasierte Rente vorgesehen. So weit, so gut.

Doch was sieht der Koalitionsvertrag für behinderte Menschen vor? Kurzum: Einiges. Die Koa will, „dass Deutschland in allen Bereichen des öffentlichen und privaten Lebens, vor allem aber bei der Mobilität (u. a. bei der Deutschen Bahn), beim Wohnen, in der Gesundheit und im digitalen Bereich, barrierefrei wird“. Darüber hinaus will sie das Behindertengleichstellungsgesetz, das erst kürzlich verabschiedete Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sowie das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz reformieren. Wir sind gespannt.

Erfreulich ist zudem auch, dass „Pressekonferenzen und öffentliche Veranstaltungen von Bundesministerien und nachgeordneten Behörden sowie Informationen zu Gesetzen und Verwaltungshandeln in Gebärdensprache übersetzt und untertitelt werden sowie die Angebote in leichter bzw. einfacher Sprache ausgeweitet werden“ Dies ist längst fällig. Zudem soll es Vereinfachungen geben: Vollständig an das Integrationsamt übermittelte Anträge gelten nach sechs Wochen ohne Bescheid als genehmigt (Genehmigungsfiktion). Selbst das Budget für Arbeit, dass im Land Berlin leider ein Rohrkrepierer ist, soll reformiert bzw. nachgebessert werden. Was Werkstattbeschäftigte freuen wird: die Koa möchte eine „Entwicklung eines transparenten, nachhaltigen und zukunftsfähigen Entgeltsystems in den WfbM“. 

Plus, der Partizipationsfonds soll erhöht und verstetigt werden. Damit nicht genug, denn es sollen Hürden, die einer Etablierung und Nutzung des Persönlichen Budgets entgegenstehen oder z. B. das Wunsch- und Wahlrecht unzulässig einschränken, abgebaut werden. Der Koalitionsvertrag beinhaltet schon einmal viele gute Wunschansätze. Doch man darf gespannt bleiben, welche der oben genannten Punkte tatsächlich umgesetzt werden. Bereits frühere Koalitionsvereinbarungen versprachen viel und längst nicht
alles wurde dann auch umgesetzt. „Mit dem Koalitionsvertrag ist es zwar gelungen, mehr Barrierefreiheit zu wagen, es steht aber noch
der Auftrag aus, mehr UN-BRK zu wagen, so Sigrid Arnade (Sprecherin der LIGA Selbstvertretung).

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