Die Bundesregierung setzt viele Ziele des Koalitionsvertrags um

Damit im Dickicht der Informationen wichtige Neuerungen nicht untergehen, haben wir einige Änderungen zusammengefasst.

Das neue Bürgergeld

Das Bürgergeld löst seit Januar das Hartz-IV-System ab. Die Bezüge in der Grundsicherung steigen um mehr als 50 Euro, Alleinstehende erhalten künftig 502 Euro. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern. So soll die Vermittlung in dauerhafte Arbeit anstatt in einfache Aushilfsjobs besser gelingen.

Kindergeld und Freibetrag steigen

Das Kindergeld ist zum 1. Januar 2023 einheitlich auf 250 Euro pro Kind erhöht worden. Damit bekommen Sie für das erste und zweite Kind 31 Euro pro Monat mehr als bisher. Beim dritten Kind sind es immerhin noch 25 Euro. Der Kinderfreibetrag – inklusive des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes – wurde sogar rückwirkend zum 1. Januar 2022 angehoben. 

Der Kinderfreibetrag steigt um 160 Euro auf 8.548 Euro. In den Folgejahren wird er weiter schrittweise erhöht. Zum 1. Januar 2023 stieg der
Kinderfreibetrag um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro und zum 1. Januar 2024 soll dieser um weitere 360 Euro auf 9.312 Euro ansteigen.

Neues für Alleinerziehende

Wenn Sie alleinerziehend sind, werden Sie bei der Lohn- und Einkommensteuer mit einem besonderen Freibetrag entlastet. Bereits 2021 und 2022 wurde dieser Entlastungsbetrag mehr als verdoppelt. Seit 2022 gilt er sogar unbefristet. Da Alleinerziehende ein enormes Pensum zu bewältigen haben, sollen sie noch mehr entlastet werden. Deshalb wurde der Entlastungsbetrag zum 1. Januar 2023 um 252 Euro auf 4.260 Euro angehoben und gilt unbefristet.

Ab ins Home-Office

Seit Jahresanfang können bis zu 210 (statt bisher 120) Homeoffice-Tagen ein pauschaler Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen können. Pro Heimarbeitstag können sechs Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr. Natürlich funktioniert dies nur, wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen auch anbietet, dass Sie im Homeoffice arbeiten dürfen.

Rentenerhöhungen und Hinzuverdienst

Rentnerinnen und Rentner können voraussichtlich mit mehr Geld rechnen. In Westdeutschland sollen die Renten im Juli um rund 3,5 Prozent steigen und in Ostdeutschland um gut 4,2 Prozent. Die Daten sind vorläufig, Klarheit gibt es im Frühjahr. Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten entfällt. Damit können Frührentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass ihnen die Rente gekürzt wird. Bei Erwerbsminderungsrenten werden die Grenzen für den Hinzuverdienst angehoben.

Midi-Jobs

Bei sogenannten Midi-Jobs steigt die Verdienstgrenze. Arbeitnehmer dieser Gruppe dürfen künftig 2.000 Euro statt 1.600 Euro verdienen. Bis zu dieser Grenze gilt, dass Beschäftigte geringere Sozialversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Löhne in den Pflegeberufen 

Der Mindestlohn in der Pflege steigt 2023 in zwei Stufen – im Mai und im Dezember. Je nach Qualifikation gibt es mehr Geld pro Stunde, für Pflegehilfskräfte 13,90 Euro/14,15 Euro, für qualifizierte Pflegehilfskräfte 14,90 Euro/15,25 Euro und für Pflegefachkräfte 17,65 Euro/18,25 Euro.

Steigende Sozialabgaben

Die Krankenkassenbeiträge – momentan im Schnitt bei 15,9 Prozent – werden um voraussichtlich 0,3 Punkte auf durchschnittlich 16,2 Prozent angehoben.

Mehr Wohngeld

Mehr Haushalte sollen seit Januar mit einem staatlichen Mietzuschuss entlastet werden: Zu den bisher 600.000 Wohngeld-Haushalten sollen bis zu 1,4 Millionen weitere dazukommen. Das Wohngeld soll außerdem um durchschnittlich 190 Euro im Monat aufgestockt werden. Damit erhalten die berechtigten Haushalte im Schnitt rund 370 Euro monatlich. Wohngeld können Haushalte beantragen, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Wer einen Wohngeldantrag abgibt, sollte Geduld mitbringen, denn die Bearbeitungszeiten dürften sich hinziehen.

Einkommensteuer und Spitzensteuersatz

Der steuerliche Grundfreibetrag – also das Einkommen, bis zu dem keine Steuer gezahlt werden muss – steigt um 561 Euro auf 10.908 Euro. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent ist 2023 erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 62.810 Euro fällig (zuvor: 58.597 Euro).

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