Bund, Länder und Kommunen nach UN-Prüfung in der Pflicht
BBZ/PM Anlässlich der kürzlich veröffentlichten Empfehlungen der Vereinten Nationen zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:
„Bund, Länder und Kommunen müssen sich stärker für die Inklusion und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen einsetzen. Derzeit entspricht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland nicht den menschenrechtlichen Vorgaben – das haben die Vereinten Nationen erneut deutlich gemacht.
Politischen Handlungsbedarf sieht der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen besonders beim Abbau von Sondereinrichtungen in den Bereichen Wohnen, Bildung und Arbeit. Die UN-Experten fordern zielgerichtete politische Maßnahmen, damit Menschen mit Behinderungen selbstbestimmt und gemeinsam mit anderen am gesellschaftlichen Leben teilhaben können. Sie empfehlen unter anderem die Erarbeitung eines Aktionsplans, um Menschen mit Behinderungen den Übergang von Werkstätten in einen inklusiven Arbeitsmarkt zu ermöglichen.
Der UN-Ausschuss hat Deutschland aufgefordert, die Rechte von Menschen mit Behinderungen in allen Politikbereichen stärker zu berücksichtigen. Barrierefreiheit muss etwa im Gesundheitssektor wie auch im Wohnungsbau, im Verkehr, in Freizeitstätten oder bei kulturellen und touristischen Angeboten selbstverständlich werden. Handlungsbedarf sehen die UN-Experten zudem beim Gewaltschutz in Einrichtungen und bei Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen. Sie empfehlen die Einrichtung unabhängiger Überwachungsstellen mit Beschwerdemöglichkeiten.
Den Rechten von Menschen mit Behinderungen muss dringend – auch in den Ländern und Kommunen – die menschenrechtlich gebotene politische Priorität eingeräumt und Maßnahmen müssen ausreichend finanziert werden. Die wirksame und menschenrechtskonforme Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention kann nur gelingen, wenn Menschen mit Behinderungen und ihre Selbstvertretungsorganisationen aktiv in diese
Prozesse eingebunden werden.“
Am 12. September veröffentlichte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen seine „Abschließenden Bemerkungen“ zur Staatenprüfung Deutschlands. Darin benennt er eine Reihe von Bereichen, in denen Deutschland die UN-Konvention besser umsetzen muss. Am 29. und 30. August hatte der UN-Ausschuss in Genf zum zweiten Mal geprüft, wie Deutschland die Rechte von Menschen mit Behinderungen umsetzt. Zu dieser Staatenprüfung hatte das Institut in einem Parallelbericht ausgewählte Problembereiche in Deutschland benannt.