Österreich – Lohn statt Taschengeld

Die Pressekonferenz am 13. März von dem österreichischen Sozialminister Johannes Rauch (Grünen) und August Wöginger (ÖVP-Fraktionsvorsitzender) hatte es in sich: behinderte Menschen sollen in Österreich langfristig einen Lohn statt ein Taschengeld erhalten. Hierfür stellt die Bundesregierung unseres Nachbarlands 36 Millionen Euro bereit.

Laut einem Bericht von Bizeps sollen damit Projekte in den Ländern Österreichs finanziert werden, die Menschen mit Behinderungen den Einstieg in den sogenannten ersten Arbeitsmarkt ermöglichen. Dies soll selbst für jene gelten, die einen großen Unterstützungsbedarf haben.

Angedacht ist ein faires Gehalt und eine sozialversicherungsrechtliche Absicherung und Einzahlungen in die Pensionskasse. Da die Finanzmittel von 36 Millionen Euro nicht ausreichen werden, soll etwa ein Drittel der Kosten von den Ländern kommen. Insgesamt sollen somit 54 Millionen Euro zusammenkommen.

Gefördert werden sollen neue oder bereits bestehende Projekte in den Ländern. Dazu zählen grundsätzlich: Inklusive Arbeitsmodelle, Integrative Arbeitsmodelle und Werkstätten*plus. In allen drei „Einrichtungen“ erhalten die Menschen mit Behinderungen ein Entgelt und sind sozialversicherungsrechtlich abgesichert. In den tagesstrukturellen Einrichtungen sind in Österreich rund 28.000 Menschen mit Behinderungen beschäftigt. Diese werden oft auch als Werkstätten bezeichnet. Die dort beschäftigten Menschen sind zwar unfallversichert, erhalten jedoch je nach Bundesland nur 35 bis 100 Euro Taschengeld. Während der Bund für die berufliche Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zuständig ist, liegt die Verantwortung für tagesstrukturelle Einrichtungen und deren Vergütungen bei den Ländern.

Die Bekanntgabe der neuen Zielsetzung ist zwar prima, doch noch nicht letztendlich beschlossen. Die Richtlinie, die alles regeln soll, liegt noch nicht vor. Somit kann es auch noch nicht abschließend bewertet werden. Allerdings sollen die Kriterien und Details mittelfristig sowohl mit den Ländern als auch mit den Selbstvertretungen von Menschen mit Behinderungen erarbeitet werden. 

Der Sozialminister meinte: “Menschen, die am Arbeitsmarkt tätig sind, können ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten. Das gilt auch für Menschen mit Behinderungen. Als Bundesregierung haben wir bereits umfassende Maßnahmen gesetzt, um ihre berufliche Teilhabe zu stärken. Um unser langfristiges Ziel von ‘Lohn statt Taschengeld’ auch in Einrichtungen zu ermöglichen, werden wir die Gespräche mit den Ländern weiterführen.”

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