Was bringt uns das neue Bürgergeld?
Zum 1. Januar 2023 will die Bundesregierung den Harz IV-Satz im SGB II und SGB XII in ein Bürgergeld umwandeln. Viele Menschen mit Behinderungen erhalten nach dem SGB XII Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit bzw. laufende Sozialhilfe. Der Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil (SPD) hat am 21.07.22 dazu den Referentenentwurf der Bundesregierung vorgestellt.
Das Schonvermögen im SGB XII wird auf 10.000 Euro, ehemals 5.000 Euro, neu festgelegt, wobei nun zusätzlich ein Schonbetrag von 7.500 Euro bei einem KFZ hinzukommen, wie im SGB II zusätzlich festgelegt wird. Damit erhöht sich dieser Schonbetrag um über das Dreifache gegenüber dem alten, weil im SGB XII im Schonvermögen auch ein KFZ einberechnet wurde. Für Menschen mit Behinderungen ist dies eine wichtige Nachricht, weil sie damit auch im Besitz eines auf Grund ihrer Behinderung angewiesenen PKW sein dürfen, was Sie vorher bei den Sozialgerichten nachweisen und erstreiten mussten.
Die Mankos
Zu bemängeln ist, dass die zusätzlichen Bedarfe und die Mehrbedarfe auf Grund der Behinderungen nicht neu geregelt werden, obwohl diese nachweislich eine Ungleichbehandlung darstellen. So werden im SGB XII die kompletten Versicherungen, wie Hausrat- und Privathaftpflicht, durch das Amt für diesen Personenkreis übernommen, beim SGB II jedoch nicht. Erschwerend bleiben die Mehrbedarfe nach dem SGB XII, wobei 17% von 100% des Regelsatzes Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung) bestehen bleibt. Im alten Bundessozialhilfegesetz wurde dieser Mehrbedarf schon ab ein Schwerbehinderungsgrad von 70% erteilt.
Hier muss entsprechend der Schwere der Behinderungen und deren Merkzeichen eine Neugliederung erfolgen. 17% von 100% des Regelsatzes bei Schwerbehinderungsgrad von 70%, 34% von 100% des Regelsatzes Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „G“ (Gehbehinderung); 51% von 100% des Regelsatzes Mehrbedarf mit dem Merkzeichen „aG“ (außergewöhnliche Gehbehinderung).
Das Dilemma auch dieser Reform im SGB II und SGB XII bleibt für Menschen mit Behinderungen bestehen. Bestandteil auch des neuen Bürgergeldes ist die Tatsache, dass es auf die „Verwertbarkeit der Arbeit“ aufbaut. Im 21. Jahrhundert ein falscher Ansatz, wie wir es schon bei der Gesetzgebung des Bundesteilheabegesetzes erleben mussten. Das Bürgergeld sollte nach den Prinzipen einer echten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen aufgebaut sein.
Zudem ist eine Neureglung des Regelsatzes – entsprechend der andauernden Inflation – noch nicht bekannt. Bei Nahrung, alkoholfreie Getränke muss der Betrag von derzeit 155,82 Euro auf 230,00 Euro erhöht werden. Auch der Betrag bei Wohnen, Energie und Wohninstandhaltung – derzeit bei 38,00 Euro – muss auf mindestens 110,00 Euro erhöht werden. (siehe aktuelle Tabelle).
Hier müssen wir aufpassen, dass auch eine deutliche Anpassung auf Grund der gestiegenen Preise erfolgt. Die Einmalzahlung in diesem Jahr für 2021 in Höhe von 200,00 € reicht da nicht aus und muss mindestens in gleicher Höhe dieses Jahr nochmals gewährt werden.