2020: Änderungen durch das BTHG und bei Rente und Wohngeld

Dieses Jahr gibt es wieder einige Änderungen, die sich im Portmonnaie auswirken können. Einige der wichtigsten Änderungen und Anhebungen haben wir in aller Kürze zusammengefasst.

Das Bundesteilhabegesetz

Am 01. Januar 2020 ist die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten. Dadurch ergeben sich folgende finanzielle Änderungen: es tritt die zweite Stufe bei der Verbesserungen in der Einkommens- und Vermögensheranziehung in Kraft. Dadurch steigt der Vermögensfreibetrag von 25.000 Euro auf rund 50.000 Euro. Zudem wird das Partnereinkommen und -vermögen nicht mehr herangezogen.

Angehörigen-Entlastungsgesetzes: Budget für Ausbildung

Mit dem Paragraphen 61a SGB IX wird neu das Budget für Ausbildung als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben eingeführt. Damit soll werkstattberechtigten Menschen die Möglichkeit eröffnet werden, bei einem privaten oder öffentlichen Arbeitgeber außerhalb der WfbM ein sozialversicherungspflichtiges Ausbildungsverhältnis anzutreten. Das Budget für Ausbildung umfasst die Erstattung der Ausbildungsvergütung und die Aufwendungen für die wegen der Behinderung erforderliche Anleitung und Begleitung am Ausbildungsplatz und in der Berufsschule. Das Budget für Ausbildung wird von den Leistungsträgern nach § 63 Abs. 1 SGB IX erbracht. Dies ist in der Regel die Bundesagentur für Arbeit. Der zuständige Leistungsträger soll zudem Menschen mit Behinderungen bei der Ausbildungsplatzsuche unterstützen. Damit einhergehend ist jedoch nicht eine Verpflichtung des Leistungsträgers verbunden, ein Budget für Ausbildung in jedem Fall zu ermöglichen (BT-Drs. 19/13399: 38).

Angehörigen-Entlastungsgesetzes: Unterhaltsrückgriff und Elternbeiträge im SGB IX

Künftig sollen nur noch Unterhaltsverpflichtete mit einem Bruttoeinkommen von mehr als 100.000 Euro pro Jahr im Wege des Unterhaltsrückgriffs zu Sozialhilfeleistungen herangezogen werden. Bislang galt diese Grenze nur für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel des SGB XII. Diese Grenze soll künftig für alle Leistungen des SGB XII (also insbesondere auch für die „Hilfe zur Pflege“ nach dem Siebten Kapitel) gelten. Auch in der Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) soll durch einen Verzicht auf Elternbeiträge bei volljährigen Leistungsbeziehern eine Entlastung vollzogen werden. Beziehen volljährige, wesentlich behinderte Menschen Eingliederungshilfe nach dem Teil 2 SGB IX, müssen deren Eltern zu diesen Leistungen unabhängig vom Einkommen gar keinen Beitrag mehr leisten (Quelle: Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V.).

Wohngeld

Wohngeldempfänger profitieren 2020 von erhöhten Beträgen. Erfreulich ist zudem die Tatsache, dass einige Hunderttausend Haushalte zusätzlich Wohngeld erhalten können. Laut Bundesministerium sind das durchschnittlich 50 Euro im Monat. Damit soll für die, die schon jetzt Wohngeldanspruch haben, der Zuschuss um etwa 30 Prozent steigen. Besonders die Zahl der Berechtigten wird mit dem neuen Gesetz erheblich zunehmen. Tipp: Antragsteller sollten sich auf keinen Fall von den komplizierten Antragsformularen abschrecken lassen. Um sich einen Überblick zu verschaffen, ob jemand Wohngeld bekommen wird, stehen Wohngeldrechner im Internet zur Verfügung. Zum Beispiel auf der Internetseite der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen oder auf der Internetseite des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (BMI).

Rentenanhebung

Rentnerinnen und Rentner müssen sich noch bis zum Sommer gedulden. Dann sollen nach Berechnungen die Renten im Westen um 3,15 Prozent steigen. Rentnerinnen und Rentner im Osten sollen 3,92 Prozent mehr  Rente erhalten.

Erhöhter Grundfreibetrag

Die Erhöhung des steuerlichen Grundfreibetrags um 240 Euro auf 9408 Euro jährlich für Arbeitnehmer, Selbstständige und Rentner führt zu 20 Euro mehr steuerfreiem Einkommen pro Monat. Sofern das Einkommen so groß ist, dass überhaupt Steuern zu zahlen sind. Laut Finanztest, wird die Anhebung bei den meisten Steuerzahlern nur zu fünf bis zehn Euro mehr netto im Monat führen.

Mehr Hartz IV-Geld

Nur sehr geringfügig fällt die Anhebung für Hartz-IV-Empfänger in 2020 aus. Lediglich acht Euro erhalten allein lebende im Monat mehr. Für Kinder und Jugendliche in Bedarfsgemeinschaften gibt es fünf oder sechs Euro mehr im Monat.

Verpflegungspauschale

2020 darf der Arbeitgeber für 24 Stunden außer Haus 28 Euro steuerfreie Pauschale zahlen (statt bisher 24 Euro). Bei mehr als acht Stunden können 14 Euro gezahlt werden (statt bisher zwölf Euro). Kommt das Geld nicht vom Arbeitgeber, darf man diese Beträge in der Steuererklärung als Werbungskosten angeben und reduziert so Steuerschuld.

Bahntickets

Eisenbahnfahren wird billiger. Der Grund liegt an der Absenkung der Mehrwertsteuer. Ferntickets bei der Deutschen Bahn  sollen rund zehn Prozent preiswerter werden.

Ausblick auf 2021

Wenn er wirklich abgeschafft wird, dann erhalten viele mehr Geld in ihrer Lohntüte. Die Rede ist von der Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Hunderttausende Rentner mit kleinen Renten könnten sich 2021 über die neue Grundrente freuen – wenn sie denn kommt. Und das Kindergeld soll noch einmal um 180 Euro im Jahr erhöht werden.

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